Beim Wechsel drohen Provisionsrückforderungen, wenn von Ihnen vermittelte Verträge innerhalb der Stornohaftungszeit gekündigt werden – in der Lebensversicherung sind das gesetzlich mindestens fünf Jahre. Die Gesellschaft darf aber nicht einfach zurückfordern: Nach der Rechtsprechung des BGH muss sie einen stornogefährdeten Vertrag zuvor ausreichend nachbearbeiten. Wer seine Abrechnungen prüft, die Stornoreserve im Blick behält und die Nachbearbeitung einfordert, kann sich wirksam absichern. Dieser Ratgeber erklärt, wie Stornohaftung funktioniert und wie Sie sich schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abschlussprovisionen sind erst nach Ablauf der Stornohaftungszeit endgültig verdient – in der Lebensversicherung mindestens fünf Jahre.
  • Wird ein Vertrag vorher gekündigt, kann die Gesellschaft die Provision anteilig zurückfordern.
  • Vor einer Rückforderung muss die Gesellschaft den Vertrag ausreichend nachbearbeiten (BGH).
  • Schützen Sie sich durch Prüfung der Abrechnungen, Klärung der Stornoreserve und Dokumentation.

Wie die Stornohaftung funktioniert

Die Abschlussprovision für einen Vertrag wird Ihnen meist sofort ausgezahlt, gilt aber erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit als endgültig verdient. Wird der Vertrag innerhalb dieser Stornohaftungszeit gekündigt oder beitragsfrei gestellt, war die Provision nur teilweise verdient – die Gesellschaft fordert den nicht verdienten Anteil anteilig zurück. In der Lebensversicherung beträgt diese Haftungszeit gesetzlich mindestens fünf Jahre, in anderen Sparten ist sie vertraglich geregelt und oft kürzer.

Die wichtigsten Begriffe

Begriff Bedeutung
Stornohaftungszeit Zeitraum, in dem eine Vertragskündigung zur anteiligen Rückforderung der Provision führt.
Provisionsvorschuss Die Provision wird im Voraus gezahlt, gilt aber erst nach der Haftungszeit als verdient.
Stornoreserve Ein einbehaltener Teil Ihrer Provisionen, der als Sicherheit für mögliche Rückforderungen dient.
Nachbearbeitung Pflicht der Gesellschaft, einen stornogefährdeten Vertrag zu retten, bevor sie zurückfordert.

Ihr wichtigster Schutz: die Nachbearbeitungspflicht

Die Gesellschaft darf eine Provision nicht allein deshalb zurückfordern, weil ein Vertrag storniert wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH muss sie zuvor ausreichende Nachbearbeitung leisten – also selbst versuchen, den Vertrag zu erhalten, oder Ihnen über eine Stornogefahrmitteilung die Gelegenheit geben, den Kunden zu halten. Unterbleibt diese Nachbearbeitung, ist die Rückforderung in der Regel nicht berechtigt. Das ist Ihr stärkstes Argument.

So sichern Sie sich beim Wechsel ab

  1. Abrechnungen prüfen: Kontrollieren Sie jede Rückforderung auf Grund, Höhe und ob überhaupt nachbearbeitet wurde.
  2. Stornoreserve klären: Lassen Sie sich Höhe und Auszahlung Ihrer einbehaltenen Stornoreserve nach Ablauf der Haftungszeit bestätigen.
  3. Nachbearbeitung einfordern und dokumentieren: Bestehen Sie auf Stornogefahrmitteilungen und halten Sie den Schriftverkehr fest.
  4. Offene Haftungssalden vor dem Wechsel besprechen: Klären Sie den Stand der laufenden Haftung, bevor Sie kündigen.
  5. Umdeckung mit Bedacht: Das Umdecken eines Vertrags innerhalb der Haftungszeit kann selbst eine Stornorückforderung auslösen – planen Sie den Zeitpunkt sorgfältig.

Wichtig: Kündigt ein Kunde seinen alten Vertrag, um zu einem neuen zu wechseln, kann das die Stornohaftung auf die alte Provision auslösen. Prüfen Sie vor jeder Umdeckung, ob die Haftungszeit noch läuft.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Konkrete Rückforderungen sollten von einem Fachanwalt geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt die Stornohaftung?

In der Lebensversicherung gesetzlich mindestens fünf Jahre. In anderen Sparten ist die Haftungszeit vertraglich geregelt und häufig kürzer.

Kann die Gesellschaft Provisionen einfach zurückfordern?

Nein. Nach der Rechtsprechung des BGH muss sie einen stornogefährdeten Vertrag zuvor ausreichend nachbearbeiten. Ohne diese Nachbearbeitung ist die Rückforderung in der Regel nicht berechtigt.

Was ist die Stornoreserve?

Ein einbehaltener Teil Ihrer Provisionen, der als Sicherheit für mögliche Rückforderungen dient. Nach Ablauf der Haftungszeit steht Ihnen der nicht benötigte Teil zu.

Löst das Umdecken eines Vertrags eine Stornohaftung aus?

Das kann passieren: Wird der alte Vertrag innerhalb der Haftungszeit gekündigt, kann die Provision anteilig zurückgefordert werden. Der Zeitpunkt sollte deshalb sorgfältig geplant werden.

Wie sichere ich mich beim Wechsel ab?

Prüfen Sie Ihre Abrechnungen, klären Sie die Stornoreserve, fordern Sie die Nachbearbeitung ein und dokumentieren Sie alles. Offene Haftungssalden sollten Sie vor der Kündigung klären.