Nachfolgeplanung für Makler
Jonas Frewert2026-06-17T11:52:13+02:00Wer den Ausstieg fünf Jahre im Voraus plant, verkauft [...]
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Als grobe Faustregel wird ein Maklerbestand häufig mit dem [...]
Der Verkauf eines Versicherungsbestands läuft meist als Bestandskaufvertrag (Asset [...]
Ein Versicherungsbestand lässt sich nur vererben, wenn er Ihnen [...]
Mehr als ein Pool: Der Maklerpool Regensburg Ein Maklerpool ist [...]
Die jüngst als „Makler Champion“ ausgezeichnete STATUS GmbH konnte im [...]
Der Beruf des Versicherungsmaklers kann eine sehr lohnende Erfahrung [...]
In Deutschland gilt die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler. Versicherungsmakler und andere [...]
Genug vom Dasein als Handelsvertreter, der nur Policen einer Gesellschaft verkaufen darf? Was Versicherungsvermittler beachten sollten, wenn sie den Schritt vom Vertreter zum Makler wagen.
Die IDD (Insurance Distribution Directive) sorgt immer wieder für große Unsicherheit bei Versicherungsmaklern. Wer in der Branche tätig ist und Beratungen anbietet, sollte sich aber genau mit den Vorgaben auskennen. Der Grund: Die Richtlinie geht mit einigen Pflichten einher. Sie bietet Ihnen aber auch Rechte. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr.