In Deutschland gilt die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler. Versicherungsmakler und andere im Versicherungsvertrieb Tätige müssen regelmäßig IDD Schulungen absolvieren und sich bei der Vergabe von Punkten an bestimmte Richtlinien halten. Die IDD-Richtlinie wurde geschaffen, um den Versicherungsvertrieb in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu harmonisieren. Infolgedessen müssen Versicherungsmakler nun bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn es um die Weiterbildung geht. Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht ist für Versicherungsvermittler in Deutschland obligatorisch. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über die Weiterbildungspflicht für Versicherungvermittler wissen müssen und wie Sie Ihre IDD-konforme Weiterbildung online und kostenlos beginnen können.

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Was ist die IDD?

Die Internationale Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Regeln für den Vertrieb von Versicherungsprodukten festlegt.

Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsfachleuten in der gesamten EU fest. Außerdem müssen die Versicherungsunternehmen Informationen über ihre Produkte in einem Standardformat zur Verfügung stellen, damit die Verbraucher die Policen leicht vergleichen können.

Für wen gelten die IDD-Vorschriften?

Die IDD gilt für jeden Vermittler, sei es Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter, der im Versicherungsvertrieb in der EU tätig ist. Alle Versicherungsmakler in der Europäischen Union unterliegen der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie. Dies gilt sowohl für Personen, die für ein Versicherungsunternehmen oder eine Agentur arbeiten, als auch für Selbstständige.

Die IDD-Vorschriften gelten für Vermittler, die in einem der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tätig sind. Dies gilt auch für Versicherungsmakler, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, aber ihre Geschäfte in einem anderen Mitgliedstaat tätigen. Wenn Sie ein Versicherungsmakler sind, der Geschäfte in mehr als einem Mitgliedstaat tätigt, müssen Sie die Anforderungen in jedem Staat erfüllen.

Für wen gilt die IDD-Weiterbildungspflicht?

Die IDD-Weiterbildungspflicht gilt für alle Versicherungsvermittler in der Europäischen Union. Dazu gehören sowohl Personen, die eine Lizenz für den Verkauf von Versicherungen besitzen, als auch Personen, die für eine Versicherungsgesellschaft arbeiten, aber keine Lizenz besitzen.

Was ist eine IDD-Schulung und warum brauchen Versicherungsvermittler sie?

IDD-Schulung ist die Bezeichnung für eine Weiterbildung mit Inhalten, welche den Anforderungen der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie entspricht. Daher müssen Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler nun bestimmte Anforderungen an die Weiterbildung erfüllen.

Die IDD-Schulung ist eine Voraussetzung für Versicherungsmakler, die weiterhin in Europa tätig sein wollen. Sie umfasst Themen wie Versicherungsprodukte, Ethik und Verbraucherschutz. Makler müssen alle drei Jahre eine IDD-Schulung absolvieren, um die Richtlinie einzuhalten.

Die Vorteile einer IDD-Schulung für Versicherungsmakler

Die Inhalte einer IDD-Schulung vermittelt den Versicherungsmaklern das notwendige Wissen, um die neuen Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. So können Versicherungsmakler sicher sein, dass sie die gesetzlichen Vorschriften wie die Weiterbildungsverpflichtung einhalten und besser für die Betreuung ihrer Kunden gerüstet sind. Durch die IDD-Schulung erhalten Versicherungsmakler auch die neuesten Informationen über bewährte Praktiken in der Branche und können sich über Veränderungen auf dem Markt der Versicherungen auf dem Laufenden halten. Schließlich bietet die IDD-Schulung den Versicherungsmaklern die Möglichkeit, Weiterbildungspunkte zu erwerben, die auf die Erneuerung ihrer Zulassung angerechnet werden können.

Welche IDD Weiterbildungspflicht besteht nach Abschnitt 34d?

Als Versicherungsvermittler müssen Sie die IDD Weiterbildungspflicht gemäß Abschnitt 34d der IDD erfüllen. Eine der Anforderungen ist, dass Vermittler alle drei Jahre 15 Stunden IDD Weiterbildung absolvieren müssen. Diese Weiterbildungsverpflichtung trägt dazu bei, dass Versicherungsvermittler über Veränderungen in der Versicherungsbranche auf dem Laufenden bleiben und in der Lage sind, ihren Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung hinsichtlich der passenden Versicherungen zu bieten.

Wie Sie mit der IDD-Schulung beginnen können

Es gibt viele Möglichkeiten, die IDD Weiterbildungspflicht zu erfüllen.

Viele Versicherungsunternehmen bieten oftmals ein kostenloses Bildungsangebot, welche die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Diese Weiterbildungen werden in der Regel am Hauptsitz des Unternehmens oder in anderen regionalen Niederlassungen angeboten. Wenn Sie nicht persönlich an einer IDD Weiterbildung teilnehmen können, bieten viele Unternehmen auch Online-Schulungen und Webinarkurse an.

Alternativ können Sie auch akkreditierte IDD-Kurse bei unabhängigen Anbietern finden.

Der beste Weg, einen IDD-Kurs zu finden, der Ihren Anforderungen entspricht, ist eine Online-Suche. Es gibt viele akkreditierte Kurse, und die meisten Anbieter bieten eine Vielzahl von Lernformaten zur Auswahl an. So können Sie leicht einen Kurs finden, der sich mit Ihrem Zeitplan vereinbaren lässt.

Sicherlich ist der Online-Abschluss einer IDD-Schulung eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit, Ihre Weiterbildungsverpflichtung zu erfüllen.

Wo kann ich IDD-Schulungen finden?

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie die Weiterbildungsanforderungen der Internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie erfüllen können. Sie können die Kurse persönlich, online oder per Webinar besuchen. Versicherungsgesellschaften können IDD-konforme Schulungskurse anbieten, und es gibt mehrere kostenlose Angebote im Internet.

Eine der besten Möglichkeiten, IDD-konforme Schulungskurse zu finden, ist die Suche auf der Website der Europäischen Kommission. Auf dieser Website finden Sie eine Liste von IDD-zertifizierten Schulungsanbietern. Diese Kurse werden von verschiedenen Organisationen angeboten, unter anderem von der Versicherungsgesellschaft Aon und der British Insurance Brokers‘ Association (BIBA).

IDD-konforme Weiterbildungsanbieter in Deutschland

Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die IDD-konforme Weiterbildungskurse in Deutschland anbieten. Dazu gehören

Jede dieser Organisationen bietet eine Vielzahl von Kursen an, die eine Reihe von den erforderlichen Inhalten abdecken.

Was sind die IDD-Punkte?

IDD-Punkte sind Maßeinheiten und bieten eine Möglichkeit, den Abschluss von IDD-Weiterbildungsanforderungen zu verfolgen. Wenn Sie einen IDD-konformen Kurs absolvieren, erhalten Sie Punkte, die Ihnen für die Erneuerung Ihrer Lizenz angerechnet werden können. Die Anzahl der Punkte, die Sie erhalten, hängt von der Länge und Komplexität des Kurses ab. Im Allgemeinen gilt: Je mehr Stunden Sie für einen Kurs aufwenden, desto mehr Punkte erhalten Sie.

Die IDD-Punkte werden u.a. vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergeben und umfassen Inhalte wie Produktwissen, technische Fertigkeiten, Unternehmensführung und Ethik. Die IDD-Punkte sind drei Jahre lang gültig.

Der GDV vergibt drei Arten von IDD-Punkten: Basispunkte, Fortgeschrittenenpunkte und Spezialistenpunkte. Basispunkte stellen die Kernkompetenzen dar, die ein Versicherungsmakler haben sollte, um als Makler in Deutschland zu arbeiten; sie können innerhalb eines Jahres online oder offline im eigenen Tempo absolviert werden. Die Kurse für Fortgeschrittene konzentrieren sich auf komplexere Inhalte wie versicherungsmathematische Berechnungen oder allgemeines juristisches Wissen; auch diese können innerhalb eines Jahres in Ihrem eigenen Tempo absolviert werden, wobei jedoch maximal zwei Kurse pro Jahr möglich sind.

Woran erkenne ich, ob ein Schulungskurs IDD-konform ist?

Der IDD-Standard verlangt, dass die Inhalte fünf IDD-Kriterien erfüllen, um IDD-konform zu sein.

  1. Mindestens zwei Stunden für Produktkenntnisse
  2. Mindestens zwei Stunden über die Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen
  3. Mindestens zwei Stunden über die Prävention von Finanzkriminalität
  4. Mindestens eine Stunde über Ethik und berufliches Verhalten
  5. Mindestens sechs Stunden zu anderen Themen, die u. a. Marketing, Risikomanagement, IT-Kenntnisse und Rechnungswesen umfassen können

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmter Kurs den Standards der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie entspricht, wenden Sie sich an den Kursleiter oder Ihren Versicherungsanbieter, um weitere Informationen zu erhalten.

Wie sammeln Versicherungsmakler IDD Punkte?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, IDD-Punkte zu sammeln. Die gängigste Art, Punkte zu sammeln, ist die Teilnahme an IDD-konformen Schulungskursen. Als Versicherungsmakler müssen Sie alle drei Jahre 15 Stunden Fortbildung absolvieren, um die Anforderungen von Abschnitt 34d der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie zu erfüllen.

Sie können auch IDD-Punkte sammeln, indem Sie Prüfungen zu Versicherungsprodukten und zur Einhaltung der Richtlinie ablegen. Einige Versicherer bieten beispielsweise Prüfungen an, die es Maklern ermöglichen, sich in bestimmten Bereichen zertifizieren zu lassen, z. B. im Privatkundengeschäft oder in der Arbeiterunfallversicherung.

Darüber hinaus können Sie IDD-Punkte durch die Teilnahme an Branchenveranstaltungen wie Messen oder Konferenzen erwerben.

Was ist die Weiterbildungspflicht nach § 34d?

Die Weiterbildungspflicht nach Paragraf 34d gilt für alle Versicherungsmakler in der Europäischen Union. Um die IDD-Vorschriften zu erfüllen, müssen Sie alle drei Jahre 15 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Anforderung deckt eine Vielzahl von Themen ab, darunter Produktkenntnisse, die Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Verhütung von Finanzkriminalität, ethisches und berufliches Verhalten sowie andere Bereiche wie Marketing und Risikomanagement

Sind Teilzeitmitarbeiter bzw. geringfügig Beschäftigte auch im vollen Umfang zur Weiterbildung verpflichtet?

Versicherungsvermittler, die in Teilzeit oder auf geringfügiger Basis arbeiten, sind weiterhin verpflichtet, sich fortzubilden, um die IDD zu erfüllen. Für sie gelten die gleichen Regeln und die Weiterbildungsverpflichtung wie für Vollzeitbeschäftigte, so dass sie alle drei Jahre 15 Stunden Weiterbildung absolvieren müssen. Dazu gehören der Besuch von Kursen, das Ablegen von Prüfungen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen.

Sind leitende Angestellte von der Weiterbildungspflicht nach IDD betroffen?

Ja, auch leitende Angestellte im Versicherungsvertrieb unterliegen der Weiterbildungspflicht nach der „Insurance Distribution Directive“. Dazu gehören Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und andere Mitarbeiter mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis innerhalb des Unternehmens. Alle Mitarbeiter des Versicherungsvermittlers müssen alle drei Jahre 15 Stunden Weiterbildung absolvieren, um die Weiterbildungsverpflichtung zu erfüllen.

Ist die Weiterbildungspflicht durch eine sich regelmäßig fortbildende Führungskraft erfüllt?

Bei einer Führungskraft, die regelmäßig an Weiterbildungskursen teilnimmt, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderung gemäß Abschnitt 34d der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie erfüllt hat. Dennoch ist es für Führungskräfte wichtig, alle drei Jahre eine Form der Weiterbildung zu absolvieren, auch wenn sie regelmäßig Kurse besuchen. Dies kann durch das Ablegen von Prüfungen, die Teilnahme an Branchenveranstaltungen oder andere Formen der Weiterbildung geschehen.

Welche Backoffice-Mitarbeiter/-innen unterliegen der Weiterbildungspflicht nach IDD?

Angestellte im Back-Office-Bereich, die in der Versicherungsbranche tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht gemäß der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie. Dazu gehören alle Mitarbeiter, die in den Bereichen Finanzen, Personalwesen, Informationstechnologie und anderen Bereichen arbeiten. Alle Back-Office-Mitarbeiter müssen alle drei Jahre 15 Stunden Weiterbildungen absolvieren, um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen.

Kann die Weiterbildungsverpflichtung auf andere Personen übertragen (delegiert) werden?

Ja, die Weiterbildungspflicht kann an andere Personen delegiert werden. Dazu gehört die Übertragung der Verantwortung auf eine andere Person innerhalb Ihres Unternehmens oder die Auslagerung der Anforderung an einen Drittanbieter. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die der Weiterbildungspflicht unterliegen, die erforderliche Schulung erhalten und die geforderten Weiterbildungsstunden absolviert haben.

Welche Regelungen gibt es bei Unterbrechungen der Tätigkeit (Elternzeit, Krankheit etc.) bzw. bei unterjähriger Aufnahme der Tätigkeit?

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Unterbrechung seines Arbeitsverhältnisses nicht in der Lage, die erforderlichen 15 Stunden Weiterbildung zu absolvieren, kann er die Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dazu gehören Elternurlaub, Krankheit oder Arbeitsaufnahme während des Jahres. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter alle drei Jahre insgesamt 15 Weiterbildungsstunden absolvieren müssen, auch wenn sie nicht alle Stunden auf einmal absolvieren.

Muss die Weiterbildung zur eigenen Spezialisierung passen?

Nein, die Fortbildungspflicht muss nicht mit Ihrer eigenen Spezialisierung übereinstimmen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Kurse in verschiedenen Bereichen absolvieren, z. B. Produktkenntnisse, Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Prävention von Finanzkriminalität, ethisches und berufliches Verhalten und andere Bereiche. Dies wird Ihnen helfen, über die neuesten Entwicklungen im Versicherungsvertrieb auf dem Laufenden zu bleiben und die Weiterbildungszeit einzuhalten.

Kontrolle und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht?

Wenn Versicherungsvermittler der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, können sie mit Durchsetzungsmaßnahmen ihrer Aufsichtsbehörde rechnen. Dies kann Geldbußen, Aussetzungen oder sogar den Entzug der Zulassung umfassen. Es ist daher wichtig, dass Versicherungsvermittler Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie der Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachkommen. Dazu gehört, dass sie die geforderten Weiterbildungsstunden absolvieren und sicherstellen, dass auch alle Mitarbeiter, die der Weiterbildung verpflichtet sind, die erforderliche IDD-Weiterbildung erhalten.

Wer prüft in Deutschland, ob ich der Weiterbildungspflicht nachgekommen bin?

Die Finanzaufsichtsbehörde hat die Aufgabe zu prüfen, ob die Versicherungsmakler der Weiterbildungspflicht in Deutschland nachgekommen sind. Dazu gehört die Überprüfung der Aufzeichnungen über die von den Versicherungsmaklern absolvierten Lehrgänge und Prüfungen. Die Behörde geht auch Beschwerden nach, die sich auf die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht beziehen.

Kontrolle der Weiterbildungspflicht durch die Industrie und Handelskammern

Die IHKs haben eine Rolle bei der Kontrolle der Weiterbildungspflicht. Sie sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitglieder die Anforderungen der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie einhalten. Dazu gehören Weiterbildungen und Prüfungen für ihre Mitglieder in einer Vielzahl von Bereichen. Die Industrie- und Handelskammern arbeiten auch mit den Aufsichtsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Vermittler von Versicherungen der Weiterbildungspflicht nachkommen.

Wie muss ich meine 15 Stunden Weiterbildungspflicht nachweisen?

Um nachzuweisen, dass Sie die Weiterbildungsverpflichtung erfüllt haben, müssen Sie Aufzeichnungen über die von Ihnen absolvierten Kurse und Prüfungen führen. Dazu gehören Teilnahmebescheinigungen, Prüfungsergebnisse und andere Unterlagen. Sie sollten auch eine Kopie Ihrer IDD-Punktebescheinigung aufbewahren, aus der hervorgeht, dass Sie die nötige Weiterbildungszeit und die erforderliche Anzahl von IDD-Punkten erworben haben. Es ist wichtig, dass Sie diese Unterlagen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.

Welche Weiterbildungsinhalte für die Erfüllung der Weiterbildungspflicht werden nicht anerkannt?

Zu den Weiterbildungsinhalten, die nicht für die Erfüllung der IDD-Weiterbildungsanforderung anerkannt werden, gehören:

  • Schulungen zu bestimmten Produkten oder Dienstleistungen
  • Kurse, die nicht für den Versicherungssektor relevant sind
  • Interne Schulungen, die vom Arbeitgeber durchgeführt werden
  • Kurse zum Selbststudium
  • Kurse, die vor mehr als fünf Jahren abgeschlossen wurden

Ist die Teilnahme an „gut beraten“ Pflicht?

Nein, die Teilnahme an „gut beraten“ ist nicht obligatorisch. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass Versicherungsvermittler an diesem Programm teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie über die neuesten Entwicklungen im Versicherungssektor informiert sind.

Mit welchen Methoden kann ich meine IDD-Weiterbildung absolvieren?

  • Sie können Ihre IDD-Weiterbildung durch die Teilnahme an Kursen und Prüfungen an verschiedenen Orten absolvieren, unter anderem:
  • Präsenzkurse, die von zugelassenen Anbietern angeboten werden
  • Online-Kurse, die von zugelassenen Anbietern angeboten werden
  • Heimstudienkurse, die von autorisierten Anbietern angeboten werden
  • Prüfungen, die von anerkannten Prüfungszentren durchgeführt werden

Das Versicherungsaufsichtsgesetz

Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das die Versicherungswirtschaft regelt. Es legt die Regeln und Vorschriften für Versicherungsunternehmen, Makler und Vertreter fest. Mit dem Gesetz wird auch die Finanzaufsichtsbehörde (FSA) eingerichtet, die für die Regulierung der Versicherungsbranche in Deutschland zuständig ist. Die FSA ist dafür verantwortlich, dass die Versicherungsunternehmen, -makler und -agenten die im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegten Regeln und Vorschriften einhalten. Dazu gehört auch, dass sie die Anforderungen der internationalen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), einschließlich der Weiterbildungspflicht, erfüllen. Die FSA untersucht auch Beschwerden im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der IDD.

Was bedeutet GewO 34d?

GewO 34d ist ein deutsches Gesetz, das die Versicherungswirtschaft regelt. Es legt die Regeln und Vorschriften für Versicherungsunternehmen, Makler und Vertreter fest. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung der Finanzaufsichtsbehörde (FSA) vor, die für die Regulierung des Versicherungswesens in Deutschland zuständig ist. Die FSA ist dafür verantwortlich, dass Versicherungsunternehmen, Makler und Vertreter die Vorschriften der GewO 34d einhalten, einschließlich der Weiterbildungspflicht.

Fazit IDD-Weiterbildungspflicht: das Wichtigste im Überblick

Alle Versicherungsvermittler, die in Deutschland Versicherungsprodukte verkaufen, müssen eine anerkannte IDD-Schulung absolvieren. Dazu gehören Versicherungsmakler und -agenten und Versicherungsvertreter in der Ausschließlichkeit.

Die wichtigsten Punkte zur IDD-Weiterbildungspflicht sind:

  1. Sie müssen insgesamt 15 Stunden Weiterbildung absolvieren, davon mindestens zwei Stunden in IDD-Schulungen
  2. Die Kurse und Prüfungen, die Sie ablegen, können an verschiedenen Orten stattfinden, z. B. online oder im persönlichen Gespräch
  3. Ihre Weiterbildung muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum, an dem Sie Ihre IDD-Punkte erhalten haben, abgeschlossen sein

Wenn Sie Fragen zur IDD-Weiterbildungspflicht haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Im Rahmen unserer STATUS-Akademie bieten wir kostenlose Weiterbildungen für unsere Partner an.