Vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler – eine zukunftsorientierte Alternative?

Die Angst, am Markt nicht mehr konkurrieren zu können, immer geringere Provisionen und ein erheblicher Druck am Arbeitsplatz sind nur einige Gründe, warum immer mehr Versicherungsvertreter über einen Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler nachdenken.
Aufgrund der massiven Veränderungen der Versicherungswirtschaft spüren viele den Wettbewerbsdruck immer stärker. Dazu kommt noch die starke Konkurrenz des Internets: viele Menschen nutzen die Möglichkeit, schnell, unkompliziert und meist günstig den benötigten Vertrag bei einem Direktversicherer online abzuschließen. Bietet der Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler hier eine gute Alternative?

Vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler – die Lösung des Problems?

Vom Ausschließlichkeitsvertreter zum MaklerIm Allgemeinen kann man diese Frage mit Ja beantworten. Die Arbeit eines Maklers erfährt im Gegensatz zu einem gebundenen Versicherungsvertreter einen Aufschwung. Makler sind ungebunden und es spricht sich auch bis zu den Kunden durch, dass ihnen ein Makler durch seine Möglichkeiten, verschiedenen Gesellschaften und deren Produkte vergleichen und anbieten zu können, immer die günstigsten und für sie besten Verträge bieten kann.

Von einem zu schnellen und nicht durchdachten Wechsel sollten Sie jedoch absehen. Es gibt einige wichtige Dinge, über die Sie nachdenken sollten, bevor Sie einen Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler durchführen.

Zum einen betrifft es den erhöhten Arbeits- und Zeitaufwand. Wer Anfangs nach dem Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler allein arbeitet, sollte bedenken, dass ein erhöhter Arbeitsaufwand auf ihn zu kommt. Während Sie als Ausschließlichkeitsvertreter alle Produkte ihrer Gesellschaft vorgegeben bekommen und über Änderungen sofort informiert, von Ihrer Versicherungsgesellschaft betreut werden und an Schulungen teilnehmen können, muss sich ein Makler diese Dinge selber erarbeiten. Ein Makler muss den Markt stets genau im Blick haben, um seinen Kunden die günstigsten Angebote präsentieren zu können.

Ein weiteres Risiko ist die Haftung. Während in der Regel eine Versicherungsgesellschaft für Beratungsfehler, bzw. für Fehler während der Vermittlungstätigkeit ihrer Vertreter haftet, ist ein Makler auf sich selbst gestellt. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme ist beim Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler von enormer Wichtigkeit.

Eine gute Vorbereitung ist das A und O

Der Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler sollte gut vorbereitet sein. Je länger Ihre Vorbereitungszeit, umso besser. Versuchen Sie, sich vor dem Wechsel ein finanzielles Polster für die Überbrückungszeit zuzulegen. Ein bestimmter Prozentsatz seiner Vergütung erhält der Versicherungsvertreter aus der Bestandsprovision. Da nach dem Wechsel erst wieder ein Bestand aufgebaut werden muss, ist „Geld auf der hohen Kante“ von Vorteil. Beachten Sie auch Ihre Kündigungsfrist und achten Sie darauf, dass Sie die Regeln des lauteren Wettbewerbes strikt einhalten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, wenden Sie sich an einen Dienstleister, der auf professionelle Hilfestellung beim Wechsel vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler spezialisiert ist.

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