Versicherungsmakler Provision – das kostet die Arbeit des Versicherungsmaklers. Versicherungsmakler setzen sich mit hohem Engagement für die Belange ihrer Kunden ein. Dieser Einsatz wird vergütet und im Falle eines erfolgreich vermittelten Versicherungsvertrages auf der Basis der jeweiligen Versicherungsprämie an den Makler ausgezahlt. Bei diesem so genannten Maklerlohn auch von einer Provision oder von Honorar zu sprechen, ist nicht absolut korrekt. Diese wissenswerten Fakten über die Versicherungsmakler Provision, die korrekterweise als Courtage bezeichnet wird,  sollten Sie kennen:

Die Versicherungsmakler Provision

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Vertrag zwischen Kunden und Versicherungsgesellschaft erhält diese vom „frisch gebackenen“ Vertragsinhaber die Versicherungsprämie. In der Folge zahlt diese einen Teil davon – hierbei ist von der Courtage die Rede – an den Versicherungsmakler aus. Landläufig wird dieser Anteil als Versicherungsmakler Provision bezeichnet.

Provision, Honorar oder Versicherungsmakler Courtage?

Landläufig wird die Versicherungsmakler Courtage immer wieder als Provision bezeichnet. Jedoch erhalten lediglich Versicherungsvertreter Provisionszahlungen, wenn sie ein Versicherungsprodukt erfolgreich verkauft haben. Ebenso wenig zutreffend ist die Bezeichnung „Honorar“. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Form der Vergütung, der bei reinen Beratungsdienstleistungen gezahlt wird. Versicherungsmakler dürfen diese nur in ganz bestimmten Fällen erbringen. In dem Zusammenhang geht es unter anderem um Firmen, Selbstständige und andere Institutionen sowie um Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Die Versicherungsmakler Provision wird im Übrigen nicht nur nach einem erfolgreichen Versicherungsabschluss ausgezahlt, sondern auch mit Blick auf die Verwaltung bereits bestehender Verträge im Kundenauftrag. In der Regel erhält der Versicherungsmakler eine Courtage für diese Arbeit seitens der Versicherungsgesellschaft. Diese Versicherungsmakler Provision wird ebenfalls auf der Basis der zu Grunde liegenden Versicherungsprämie ausgezahlt. Aus der Sicht der Kunden bzw. Vertragsinhaber verhält es sich wie folgt: Gesetzt den Fall, dass Sie über einen Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie im Normalfall nichts zusätzlich bezahlen müssen, wie beispielsweise eine Vermittlungsgebühr. So auch dann nicht, wenn Sie bereits bestehende Versicherungsverträge in die Verwaltung oder Betreuung des Maklers übergeben. Nichtsdestotrotz wird selbst ein Versicherungsmakler nicht aktiv sein.

Die Höhe der Versicherungsmakler Courtage

Eine einheitliche oder pauschale Berechnung der Versicherungsmakler Provision bzw. Courtage erfolgt nicht. Vielmehr ist ihre Höhe von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Folgende Aspekte nehmen diesbezüglich einen besonderen Stellenwert ein:

– die Art der jeweiligen Versicherungssparte (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflicht- oder Hausratversicherung etc.)
– die grundsätzliche Höhe der Versicherungsprämie
– die Courtage-Zusage durch die jeweiligen Versicherer

Hinweis:
Oft fließt sogar die angedachte Laufzeit des Versicherungsvertrages in die Berechnungen der Versicherungsmakler Provision mit ein.

Mit Blick auf Krankenversicherungen erhalten Versicherungsmakler im Durchschnitt etwa eine Courtage in Höhe von sieben Monatsbeiträgen. Bei Pflegepflichtversicherungen sind es hingegen oft lediglich 1,8 bis zwei Monatsbeiträge. Sofern der Kunde vor dem Ende der zuvor vertraglich vereinbarten Laufzeit Leistungen aus der jeweiligen Versicherung in Anspruch nimmt oder zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechselt, so muss der Versicherungsmakler die Courtage anteilig zurückzahlen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nicht jeder Versicherungsmakler tatsächlich in der Lage ist, die mitunter hohen Beträge an die Versicherungsgesellschaft zurückzuzahlen. Empfohlen wird daher, dass jeder Makler eine so genannte Vertrauensschadenversicherung abschließt, um finanziellen Engpässen schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

Anders sieht es bei Lebens- bzw. Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus. Hier wird die Versicherungsmakler Provision in Form einer einmaligen Abschlusszahlung geleistet. Diese werden nicht auf der Grundlage der Monatsbeiträge kalkuliert, sondern man geht dabei von einem Prozentanteil der Bewertungssumme aus. Diese wird anhand von Laufzeit- und Bewertungsfaktoren und weiteren Kriterien ermittelt.

Fazit:
Auf den ersten Blick wirkt die Berechnung der Versicherungsmakler Provision einfach und transparent. Fakt aber ist, dass das gesamte Prozedere doch sehr komplex und mit einem hohen Zeit- und Personalkostenaufwand verbunden ist.

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