Wer sich als Versicherungsmakler selbstständig macht oder aus der Ausschließlichkeit kommt, steht früh vor derselben Frage: Wie komme ich an die Tarife der Versicherer, wer rechnet meine Courtage ab, und wer hilft mir, wenn es kompliziert wird? Maklerpools sind die bekannteste Antwort darauf, aber nicht die einzige. Dieser Maklerpool Vergleich erklärt, wie ein Pool funktioniert, was er kostet, worin er sich von Maklerverbund, Direktvereinbarung und Haftungsdach unterscheidet und welche Fragen Sie vor der Unterschrift klären sollten. Wie der Weg in die Selbstständigkeit insgesamt aussieht, beschreibt der Ratgeber Versicherungsmakler werden.

Was ist ein Maklerpool?

Ein Maklerpool, oft auch Versicherungspool oder Poolgesellschaft genannt, ist ein Unternehmen, das die Geschäfte vieler Versicherungsmakler bündelt. Er schließt mit den Versicherungsgesellschaften Courtagevereinbarungen und stellt sie den angeschlossenen Maklern zur Verfügung. Der Makler schließt dafür einen Kooperationsvertrag mit dem Pool, nicht mit jeder einzelnen Gesellschaft. Sein Verhältnis zum Kunden ändert sich dadurch nicht: Er bleibt Makler, berät im Auftrag des Kunden und schuldet ihm die Beratung nach § 60 und § 61 VVG. Ein Pool macht niemanden zum gebundenen Vertreter.

Was ein Pool konkret leistet, unterscheidet sich stark. Typisch sind diese Bausteine:

  • Zugang zu Tarifen: Anbindung an viele Gesellschaften über eine einzige Vereinbarung, oft auch an Versicherer, die Einzelmaklern ohne Mindestproduktion keine Direktanbindung geben.
  • Technik: Vergleichsrechner, Maklerverwaltungsprogramm, Datenübernahme der Versicherer (GDV-Daten, digitale Maklerpost), Beratungsdokumentation.
  • Abwicklung: Antragsprüfung, Policierung, Courtageabrechnung, auf Wunsch auch die Abrechnung von Untervermittlern.
  • Fachliche Hilfe: Spezialisten für Gewerbe, betriebliche Altersversorgung, Leben und Kranken, Deckungskonzepte mit Sonderbedingungen.
  • Weiterbildung: Schulungen, die für die Weiterbildungspflicht von 15 Stunden im Jahr nach § 34d Abs. 9 GewO angerechnet werden können.

Welche Arten von Maklerpools gibt es?

Hinter dem Wort „Maklerpool“ stehen sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle. Ein Maklerpool Vergleich beginnt deshalb mit der Frage, welches Modell überhaupt gemeint ist:

  • Vollsortimenter: große Maklerpools mit Versicherungen aller Sparten, oft zusätzlich Investmentfonds, Baufinanzierung und Sachwerte. Sie bieten das breiteste Angebot, die Betreuung ist entsprechend standardisiert.
  • Spezialpools: kleinere Maklerpools mit Schwerpunkt auf einzelnen Sparten, etwa Gewerbe, Kfz-Flotten oder Biometrie. Dort finden Sie tiefes Fachwissen und Sonderkonzepte, aber nicht jedes Produkt.
  • Pools mit Assekuradeur-Funktion: Sie entwickeln eigene Deckungskonzepte, setzen sie mit einem Risikoträger um und übernehmen teils Policierung und Schadenbearbeitung.
  • Investment-Pools: Ihr Kerngeschäft sind Finanzanlagen, oft mit Haftungsdach. Versicherungen sind das zweite Standbein.
  • Genossenschaftliche Modelle: Die angeschlossenen Makler sind zugleich Mitglieder, wie bei der VEMA eG. Sie verhandeln wie eine Einkaufsgemeinschaft Rahmenkonditionen mit den Versicherern.

Maklerpool Kosten: Courtage, Gebühren und Stornoreserve

Der Maklerpool verdient an der Courtage. Die Versicherungsgesellschaft zahlt sie für den vermittelten Vertrag an den Pool, weil er ihr Vertragspartner ist. Der Pool reicht den vereinbarten Anteil an den Makler weiter und behält den Rest für seine Leistungen. Wie groß dieser Rest ist, steht in der Courtageliste des Pools, nicht in einer Pauschale. Ein Vergleich der Courtagesätze ist deshalb aussagekräftiger als der Blick auf Gebühren.

Daneben gibt es drei weitere Kostenquellen, die je nach Pool hinzukommen oder entfallen:

  • einmalige oder laufende Anbindungs- und Mitgliedsgebühren,
  • Lizenzkosten für Software, etwa für ein erweitertes Maklerverwaltungsprogramm oder Vergleichsrechner einzelner Sparten,
  • Kosten für Zusatzleistungen wie Homepage, Marketing oder Fachberatung im Einzelfall.

Ein Maklerpool ohne Gebühren ist nicht automatisch günstiger. Wenn er mehr Courtage einbehält, zahlen Sie über jeden Vertrag. Rechnen Sie mit Ihrem eigenen Geschäftsmix: Wer überwiegend Sachversicherungen mit laufender Courtage vermittelt, bewertet eine Courtageliste anders als jemand, der vor allem Lebens- und Krankenversicherungen abschließt.

Provisionssätze im Maklerpool vergleichen

Im Sprachgebrauch ist oft von Provision die Rede, bei Maklern heißt die Vergütung korrekt Courtage. Gemeint ist dasselbe: der Anteil an der Versicherungsprämie, den die Gesellschaft für die Vermittlung zahlt. Die Provisionssätze eines Maklerpools stehen in seiner Courtageliste, getrennt nach Sparten und oft nach Abschluss- und Bestandsprovision. Vergleichen Sie nicht den höchsten Einzelsatz, sondern die Sätze in den drei bis vier Sparten, in denen Sie den größten Teil Ihres Umsatzes machen, und fragen Sie, wie sich diese Provisionssätze in den letzten Jahren entwickelt haben. Ein Pool, der Courtagen häufig senkt, kostet auf Dauer mehr als einer mit etwas niedrigeren, aber stabilen Sätzen.

Stornoreserve und Haftungszeit

Bei Lebens- und Krankenversicherungen zahlt die Gesellschaft die Abschlusscourtage meist sofort, obwohl der Kunde den Vertrag noch kündigen kann. In der Maklerwelt gilt der Grundsatz, dass die Courtage das Schicksal der Prämie teilt: Fällt der Vertrag in der Haftungszeit weg, wird die Courtage anteilig zurückgefordert. Pools sichern sich dagegen mit einer Stornoreserve ab, einem Teil der Courtage, der erst nach Ablauf der Haftungszeit ausgezahlt wird. Fragen Sie nach Höhe, Dauer und Verzinsung dieser Reserve und danach, was mit ihr passiert, wenn Sie den Pool verlassen. Wie Courtage in den einzelnen Sparten zusammenkommt, zeigt unser Courtagerechner.

Maklerpool Vergleich: Pool, Maklerverbund, Direktvereinbarung oder Haftungsdach?

Die vier Begriffe werden oft durcheinander verwendet. Gesetzlich definiert ist keiner von ihnen, auch „Maklerverbund“ nicht. Entscheidend ist deshalb nicht das Etikett, sondern wie die Anbindung vertraglich aussieht. Die Tabelle zeigt die typische Ausprägung.

Direktvereinbarung

Bei einer Direktvereinbarung, auch Direktanbindung oder Courtagezusage genannt, schließen Sie selbst einen Vertrag mit der Gesellschaft. Sie bekommen eine eigene Vermittlernummer, stehen auf der Police und erhalten die Courtage ohne Umweg. Der Bestand ist eindeutig Ihrer. Der Preis dafür ist Arbeit: jede Gesellschaft einzeln anbinden, Abrechnungen aus vielen Quellen zusammenführen, Daten selbst importieren. Dazu kommt, dass viele Versicherer eine Direktanbindung erst ab einer bestimmten Produktion oder Bestandsgröße vergeben.

Maklerverbund

Ein Maklerverbund ist ein Zusammenschluss von Versicherungsmaklern, der gemeinsam Konditionen verhandelt und Service bündelt. Wie das umgesetzt wird, unterscheidet sich. In der Cash.-Hitliste 2026 werden etwa DEMV und die vfm Gruppe ausdrücklich als Maklerverbund eingeordnet, ihr Modell unterscheidet sich aber deutlich voneinander. Bei einem Verbund mit Direktanbindung bleibt der Makler Vertragspartner der Gesellschaft, steht auf der Police und rechnet direkt mit ihr ab. Der Verbund sorgt für Anbindung ohne Mindestproduktion, Sonderkonzepte, Technik und fachliche Unterstützung. Viele Verbünde finanzieren sich über Gebühren oder Beiträge statt über einen Courtage-Einbehalt. Was das bei STATUS konkret heißt, steht auf der Seite Maklerverbund.

Haftungsdach

Der Begriff taucht in Poolvergleichen häufig auf, gehört aber zur Anlageberatung. Wer Finanzinstrumente wie Wertpapiere vermitteln will, ohne selbst eine Erlaubnis als Wertpapierinstitut zu haben, kann als vertraglich gebundener Vermittler unter das Haftungsdach eines Instituts schlüpfen (§ 3 Abs. 2 WpIG, bei Kreditinstituten § 2 Abs. 10 KWG). Für die Vermittlung von Versicherungen spielt das keine Rolle, dort brauchen Sie als Makler immer eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Viele große Pools betreiben aber ein Haftungsdach als zusätzliche Sparte.

Vor- und Nachteile eines Maklerpools

Keiner dieser Nachteile ist zwingend. Seriöse Pools sichern Ihnen den Bestand vertraglich zu, zahlen wettbewerbsfähige Courtagen und haben ein stabiles Fundament. Ob das so ist, steht im Vertrag und in den Zahlen, nicht in der Werbung. Dafür ist die Checkliste im nächsten Abschnitt gedacht.

Checkliste für den Maklerpool Vergleich: zwölf Fragen vor der Anbindung

Die Größe eines Maklerpools sagt wenig darüber, ob er zu Ihnen passt. Große Pools haben meist das breiteste Angebot, kleinere sind oft auf wenige Sparten spezialisiert und dort sehr stark. Prüfen Sie jeden Kandidaten mit denselben zwölf Fragen und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.

Maklerpool Test und Erfahrungen: Was taugen sie?

Einen Maklerpool Test wie bei Verbraucherprodukten gibt es nicht. Was als Test oder Testsieger bezeichnet wird, sind meist Umfragen unter Maklern (siehe Marktüberblick) oder Auszeichnungen einzelner Magazine. Sie zeigen, wie zufrieden viele Makler im Schnitt sind, sagen aber wenig über Ihren Fall. Aussagekräftiger sind die Erfahrungen von Maklern, die schon angebunden sind. Fragen Sie konkret nach Abrechnungstempo, Erreichbarkeit des Ansprechpartners und nach Erfahrungen mit Bestandsübertragungen, denn dort zeigt sich, wie ein Maklerpool im Ernstfall arbeitet. Viele Pools bieten zudem einen Testzugang zu Rechnern und Verwaltungsprogramm an, mit dem Sie die Technik vor der Anbindung ausprobieren können.

Mehrere Maklerpools parallel und der Wechsel des Pools

Viele Makler arbeiten mit mehr als einer Anbindung: zum Beispiel direkt mit den drei, vier Gesellschaften, bei denen der größte Teil ihres Bestands liegt, und über einen Maklerpool für Sparten, die sie seltener vermitteln. Das ist erlaubt, sofern der Poolvertrag keine Exklusivität verlangt. Der Nachteil sind mehrere Abrechnungen und mehrere Systeme, die Sie zusammenführen müssen.

Wollen Sie den Pool wechseln oder Verträge in eine Direktanbindung holen, läuft das über eine Bestandsübertragung. Der Kunde bestätigt mit einer neuen Maklervollmacht, dass Sie ihn weiter betreuen, und die Gesellschaft überträgt den Vertrag auf Ihre neue Vermittlernummer. Ob dafür die Zustimmung des bisherigen Pools nötig ist, regelt wieder der Poolvertrag. Laufende Haftungszeiten bleiben beim bisherigen Vermittler. Verträge in der Stornohaftung werden deshalb meist erst nach deren Ablauf übertragen. Wie eine geplante Umdeckung eines ganzen Bestands abläuft, beschreibt der Ratgeber Bestandsumdeckung.

Maklerpools in Deutschland: die größten Pools nach der Cash.-Hitliste

Die bekannteste Rangliste der Maklerpools in Deutschland ist die jährliche Hitliste des Fachmagazins Cash. Sie beruht auf Angaben der Unternehmen und sortiert seit einigen Jahren nach dem Rohertrag, also grob dem Umsatz abzüglich der an die Vermittler weitergeleiteten Provisionen. 23 Unternehmen haben für die Ausgabe 2026 Zahlen geliefert. Die ersten fünf Plätze:

Auffällig: Die größten Maklerpools wachsen seit Jahren, im Geschäftsjahr 2025 meldeten die ersten fünf jeweils zweistellige Zuwächse beim Rohertrag. Auf den Plätzen 10 und 11 stehen mit dem DEMV und der vfm Gruppe zwei Unternehmen, die Cash ausdrücklich als Maklerverbund führt. Die Liste misst Größe, nicht Qualität. Wie zufrieden Makler mit ihren Pools sind, erheben Umfragen wie der AssCompact AWARD „Pools & Dienstleister“ oder „Maklers Lieblinge“ von procontra. Dort liegen seit Jahren Fonds Finanz, VEMA, blau direkt und der DEMV vorn, die Reihenfolge wechselt je nach Jahr und Sparte. Den besten Maklerpool für alle gibt es deshalb nicht. Für Ihre Entscheidung zählen am Ende nicht Rangplätze, sondern die Antworten auf die zwölf Fragen der Checkliste.

Was passiert, wenn der Maklerpool insolvent wird?

Die Versicherungsverträge Ihrer Kunden sind von der Insolvenz eines Maklerpools nicht betroffen, sie bestehen bei der Gesellschaft weiter. Betroffen sind Sie als Makler: Courtagen, die der Pool schon erhalten, aber noch nicht weitergeleitet hat, sind in der Regel nur noch eine Forderung im Insolvenzverfahren. Dasselbe gilt für eine einbehaltene Stornoreserve. Was mit den Bestandsrechten geschieht, hängt vom Poolvertrag ab, und Insolvenzverwalter versuchen erfahrungsgemäß, Bestände zu verwerten.

Absichern können Sie sich vor allem vertraglich: mit einer klaren Regelung, dass die Bestandsrechte bei Ihnen liegen, mit einem Recht auf Übertragung ohne Zustimmungsvorbehalt und mit kurzen Abrechnungsintervallen, damit wenig Courtage beim Pool liegt. Wer direkt angebunden ist, hat dieses Risiko nicht, weil die Courtage gar nicht über einen Dritten fließt.

Wo die STATUS GmbH steht

Damit Sie diesen Ratgeber richtig einordnen können: Die STATUS GmbH aus Regensburg ist selbst Anbieter in diesem Markt, und zwar als Maklerverbund mit Direktanbindung, nicht als klassischer Pool. Unsere mehr als 550 angeschlossenen Makler haben eigene Direktanbindungen bei den Gesellschaften. Sie stehen selbst auf der Police, die Courtage rechnet die Gesellschaft direkt mit ihnen ab, und ihr Kundenbestand ist vertraglich geschützt und bleibt bei ihnen. Mindestumsatzvorgaben der Versicherer entfallen über den Verbund. Für Gesellschaften, an die keine Direktanbindung besteht, ist die Anbindung über einen digitalen Poolpartner möglich.

Dazu kommen Sonderkonzepte für das Neugeschäft, ein Rahmenvertrag für die Vermögensschadenhaftpflicht, das Maklerverwaltungsprogramm für Partner, Vergleichsrechner, ein Kompetenzcenter für Firmenkunden und bAV, Regionalbetreuer vor Ort und die STATUS Akademie. Ein Schwerpunkt ist die Begleitung beim Wechsel aus der Ausschließlichkeit mit Umdeckungskonzept und, ab einer gewissen Bestandsgröße, Vorfinanzierung. In der Fairness-Studie von FOCUS-MONEY Versicherungsprofi und ServiceValue erhielt STATUS 2019 und 2023 das Gesamturteil „Sehr gut“. Den vollständigen Leistungsumfang zeigt das Leistungspaket.

Häufig gestellte Fragen zum Maklerpool

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater (Gewerbeordnung)
  • § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers (Versicherungsvertragsgesetz)
  • § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (Versicherungsvertragsgesetz)
  • § 2 KWG – Ausnahmen (Abs. 10: vertraglich gebundene Vermittler) (Kreditwesengesetz)
  • § 3 WpIG – Ausnahmen (Abs. 2: vertraglich gebundene Vermittler) (Wertpapierinstitutsgesetz)
  • Vermittlerregister – öffentliches Register der Versicherungsvermittler (DIHK)

Gesetzestexte: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. EU-Recht: EUR-Lex. Stand der Links: Oktober 2026.