Versicherungsmakler werden: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf im Überblick

Um Versicherungsmakler zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34d GewO, einen Sachkundenachweis sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Zulassung erfolgt über die zuständige IHK und dauert je nach Vorqualifikation etwa 6 bis 12 Monate. Nach der Zulassung sind mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr vorgeschrieben.

In Kürze

  • Erlaubnis: Versicherungsmakler brauchen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO von der zuständigen IHK und einen Eintrag im Vermittlerregister.
  • Sachkunde: Nachweis über eine Ausbildung (z. B. Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen), die IHK-Sachkundeprüfung oder die Alte-Hasen-Regelung.
  • Absicherung: Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit mindestens 1.564.610 Euro je Versicherungsfall ist Pflicht.
  • Kosten und Dauer: IHK-Gebühren im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich; mit Vorbereitungslehrgang und Prüfung dauert der Weg etwa 6 bis 12 Monate.
  • Danach: 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr (IDD) und die Anbindung an Versicherer – direkt, über einen Maklerpool oder einen Maklerverbund wie die STATUS GmbH.

Schritt für Schritt: So werden Sie Versicherungsmakler

  1. Sachkunde klären. Ausbildung, IHK-Sachkundeprüfung oder Alte-Hasen-Regelung. Ein Vorbereitungslehrgang dauert 6 bis 12 Monate, die Prüfungsgebühr liegt je nach Kammer bei etwa 300 bis 450 Euro.
  2. Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest, meist reicht ein Termin.
  3. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen mit gesetzlicher Mindestdeckung. Die Jahresprämie richtet sich nach Umsatz und Sparten.
  4. Erlaubnis bei der IHK beantragen: Antrag plus Führungszeugnis, Registerauskünfte, Finanzamtsbescheinigung und Sachkundenachweis. Unterlagen kosten rund 50 bis 100 Euro, die IHK-Gebühr je nach Kammer etwa 250 bis 425 Euro plus Registrierung; die Bearbeitung dauert einige Wochen bis Monate.
  5. Erlaubnis nach § 34d GewO und Eintrag ins Vermittlerregister erhalten. Ab jetzt dürfen Sie vermitteln.
  6. Geschäft aufsetzen: Anbindung an Versicherer, Maklerpool oder Maklerverbund, Maklerverwaltungsprogramm und Vergleichsrechner einrichten. Beim Statuswechsel zusätzlich Bestandsumdeckung und Kundenkommunikation planen.
Unser Service. ausgezeichnet.
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Checkliste auf einen Blick

  • persönliche Eigenschaften als Unternehmer mitbringen
  • Versicherungsmakler ist ein erlaubnispflichtiger Beruf
  • Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Erlaubniserteilung durch die zuständige IHK
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckung

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Inhalt

Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter: die Unterschiede

Bevor wir zur eigentlichen Frage kommen, lohnt sich ein Blick auf den entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Vermittlertypen. Denn sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsvertreter gelten laut § 59 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als Versicherungsvermittler – ihre Rolle gegenüber dem Kunden könnte aber unterschiedlicher kaum sein.

Was macht ein Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft – und zwar ausschließlich im Interesse des Kunden. Sie sind nach deutschem Handelsrecht Kaufleute und unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Maklervertrag mit dem Kunden sowie aus dem VVG. Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Kunden unabhängig und umfassend beraten
  • passende Produkte aus dem gesamten Marktangebot auswählen
  • bestehende Verträge regelmäßig prüfen und optimieren
  • Kunden im Schadenfall bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen
  • den eigenen Kundenbestand verwalten und dokumentieren

Rechtlich hat diese Position weitreichende Konsequenzen: Mit der sogenannten Sachwalter-Entscheidung (Az. IVa ZR 190/83) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1985 klar, dass Versicherungsmakler als „treuhänderähnlicher Sachwalter“ ihrer Kunden handeln – vergleichbar mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Diese besondere Vertrauensstellung erklärt auch, warum an Versicherungsmakler strengere Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden als an Versicherungsvertreter.

Was macht ein Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsvertreter (§ 59 VVG) wird von einer Versicherungsgesellschaft beauftragt, deren Verträge zu vermitteln. Nach § 84 i. V. m. § 92 HGB ist er zwar ebenfalls Handelsvertreter, vertritt aber – anders als der Makler – die Interessen des Versicherungsunternehmens. Das kann bei der Beratung zu Interessenkonflikten führen: Der Vertreter darf grundsätzlich nur Produkte „seiner“ Gesellschaft anbieten, selbst wenn ein anderer Tarif für den Kunden besser geeignet wäre.

Beide Vermittlertypen sind im öffentlich einsehbaren Versicherungsvermittlerregister registriert, das von den deutschen Industrie- und Handelskammern geführt wird.

Sonderfall: der Mehrfachagent

Ein Mehrfachagent ist rechtlich ebenfalls Versicherungsvertreter nach § 59 VVG, aber nicht nur einer, sondern mehreren Versicherungsgesellschaften vertraglich gebunden. Er kann Kunden dadurch aus einem etwas größeren Produktangebot beraten als ein klassischer Ausschließlichkeitsvertreter – bleibt aber weiterhin an die vertraglich festgelegten Gesellschaften gebunden und vertritt deren Interessen, nicht die des Kunden.

Abgrenzung: der Versicherungsberater (§ 34e GewO)

Der Versicherungsberater ist weder Makler noch Vertreter, sondern eine eigene, noch strenger regulierte Berufsgruppe nach § 34e GewO. Er berät ausschließlich gegen Honorar und darf keine Provisionen von Versicherern annehmen – dadurch ist er vollständig unabhängig, betreut aber in der Regel keinen eigenen Bestand und wird häufig für komplexe Gewerbe- oder Schadenfälle punktuell hinzugezogen.

Der Makler als Sachwalter des Kunden

Der Bundesgerichtshof beschreibt den Versicherungsmakler als „Sachwalter des Kunden“: Er handelt im Auftrag des Versicherungsnehmers, nicht im Auftrag einer Gesellschaft, und ist als selbstständiger Gewerbetreibender an keinen Versicherer gebunden. Daraus folgt eine weitreichende Beratungs- und Betreuungspflicht – aber auch die Vertrauensstellung, von der Makler im Empfehlungsgeschäft leben. Wer nur auf schnelle Abschlüsse zielt, wird am freien Markt schnell durchschaut; die Position trägt nur mit Seriosität und langfristiger Betreuung.

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Vergleich der Vermittlertypen
Merkmal Versicherungsmakler Ausschließlichkeitsvertreter Mehrfachagent Versicherungsberater
Vertretene Interessen Kunde eine Versicherungsgesellschaft mehrere vertraglich gebundene Gesellschaften Kunde (gegen Honorar)
Vergütung Courtage vom Versicherer Provision/Gehalt vom Versicherer Provision der jeweiligen Versicherer Honorar vom Kunden, keine Provisionen
Produktauswahl gesamter Markt Produkte einer Gesellschaft Produkte mehrerer, vertraglich festgelegter Gesellschaften gesamter Markt, produktunabhängig
Rechtsgrundlage § 34d GewO, Maklervertrag, BGH-Sachwalter-Rechtsprechung § 34d GewO, § 59 VVG, §§ 84, 92 HGB § 34d GewO, § 59 VVG § 34e GewO
Kundenbestand gehört dem Makler gehört der Versicherungsgesellschaft gehört den Versicherungsgesellschaften kein Bestand (Einzelmandate)

Voraussetzungen für die Zulassung als Versicherungsmakler

Wer selbstständiger Versicherungsmakler werden möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und muss sich in das Versicherungsvermittlerregister der zuständigen IHK eintragen lassen. Wichtig zu wissen: Diese Erlaubnis wird immer nur für einen Vermittlertyp erteilt – entweder als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter. Wer aus der Ausschließlichkeit kommt, muss also aktiv eine Statusänderung bei der IHK beantragen. Mehr zum Weg vom Vertreter zum Makler lesen Sie auch in unserem Beitrag „Vom Ausschließlichkeitsvertreter zum Makler“.

Für die Zulassung müssen vier zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • fachliche Qualifikation (Sachkundenachweis)
  • eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht)

So läuft die Registrierung bei der IHK ab

Seit Mai 2007 gilt in Deutschland die EU-Vermittlerrichtlinie: Wer Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis und einen Eintrag im Vermittlerregister – ein Gewerbeschein allein reicht seitdem nicht mehr. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Ihr Betriebssitz liegt. Sie prüft Zuverlässigkeit, Vermögensverhältnisse, Sachkunde und Berufshaftpflicht, erteilt die Erlaubnis nach § 34d GewO und nimmt anschließend die Registrierung vor. Beide Schritte sind gebührenpflichtig; Richtwerte finden Sie im Abschnitt „Kosten“.

Persönliche Voraussetzungen und einzureichende Unterlagen

Die IHK prüft anhand mehrerer Dokumente, ob Sie persönlich zuverlässig sind und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können. Folgende Unterlagen müssen Sie in der Regel einreichen (in der Regel nicht älter als drei Monate):

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erlaubnisantrag
  • behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“ zur Vorlage bei Behörden)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts bzw. aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis
  • ggf. Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Bei Negativeinträgen im Führungszeugnis oder Gewerbezentralregister prüft die IHK im Einzelfall, ob die Zuverlässigkeit dennoch gegeben ist. Wurden Sie jedoch in den letzten fünf Jahren rechtskräftig wegen Vermögensdelikten wie Betrug, Untreue, Geldwäsche oder einer Insolvenzstraftat verurteilt, wird in aller Regel keine Erlaubnis erteilt.

Berufshaftpflicht: gesetzliche Mindestsummen

Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen nach § 12 Abs. 2 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV). Seit der letzten Anpassung im Oktober 2025 gilt: Die Deckung muss mindestens 1.564.610 Euro je Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen (Quelle). Die Summen werden alle fünf Jahre an die Entwicklung des europäischen Verbraucherpreisindex angepasst; die nächste Anpassung ist für 2030 vorgesehen.

Weiterbildungspflicht nach der IDD

Auch nach der Zulassung ist noch nicht Schluss: Die IDD (Insurance Distribution Directive) verpflichtet Versicherungsmakler zu mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr. Passende IDD-Schulungen bieten viele Maklerverbünde – darunter auch die STATUS GmbH – für ihre Partner an.

Sachkundenachweis: Welche Wege führen zum Versicherungsmakler?

Einen einheitlichen Ausbildungsweg zum Versicherungsmakler gibt es nicht. Die IHK erkennt verschiedene Nachweise der fachlichen Qualifikation an (weitere Hintergründe auch in unserem Beitrag zur Marktentwicklung rund um § 34d GewO):

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (bis 2022: Versicherungskaufmann/-frau) – damit ist die direkte Eintragung ins Vermittlerregister möglich
  • Sachkundeprüfung vor der IHK zum/zur Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (bis 2018: Versicherungsfachmann/-frau)
  • Weiterbildung zum/zur Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
  • Alte-Hasen-Regelung: Wer bereits vor dem 1. September 2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig war, gilt gegenüber der IHK automatisch als sachkundig – ein entsprechender Tätigkeitsnachweis ist erforderlich
  • Sonderregelungen für Hochschulabsolventen mit einschlägiger Berufserfahrung in der Versicherungsvermittlung

Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) stellt der Sachkundeprüfung unter bestimmten Voraussetzungen weitere Abschlüsse gleich – etwa den Versicherungsbetriebswirt (DVA), ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit Versicherungsschwerpunkt oder Bank- und Sparkassenkaufleute mit Praxis in der Versicherungsvermittlung. Ob Ihr Abschluss anerkannt wird, entscheidet die IHK im Einzelfall. Fragen Sie das vor der Anmeldung zu einem Lehrgang nach, das spart im Zweifel Monate.

Versicherungsmakler werden ohne klassische Ausbildung

Auch ohne Berufsausbildung im Versicherungswesen steht Ihnen der Weg offen: Die IHK-Sachkundeprüfung steht grundsätzlich jedem offen, der sich über einen entsprechenden Lehrgang darauf vorbereitet. Die Lehrgänge dauern je nach Anbieter zwischen sechs Monaten und einem Jahr und können häufig berufsbegleitend absolviert werden.

Versicherungsmakler werden als Quereinsteiger

Auch als Quereinsteiger aus einem versicherungsfremden Beruf können Sie Versicherungsmakler werden – über die IHK-Sachkundeprüfung steht Ihnen dieser Weg genauso offen wie gelernten Versicherungskaufleuten. Praktische Erfahrung, zum Beispiel aus dem Finanzvertrieb, wird bei einigen Sonderregelungen zusätzlich anerkannt.

Nebenberuflich Versicherungsmakler werden

Grundsätzlich ist es möglich, die Erlaubnis nach § 34d GewO auch für eine nebenberufliche Tätigkeit zu beantragen. Die Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Berufshaftpflicht sind identisch mit denen für Vollzeit-Makler. Bedenken Sie jedoch: Der Aufbau eines tragfähigen Kundenbestands neben einer Haupttätigkeit braucht Zeit und Disziplin.

Kosten für die Zulassung als Versicherungsmakler

Eine bundeseinheitliche Gebührenordnung gibt es nicht – die Kosten für die Erlaubnis nach § 34d GewO und die Registrierung legt jede IHK selbst fest. Zur groben Orientierung (Richtwerte, exakte Höhe bitte bei der zuständigen IHK erfragen):

  • IHK München und Oberbayern: rund 425 Euro für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und Erteilung der Erlaubnis, zzgl. 55 Euro Registrierung
  • Handelskammer Hamburg: 250 bis 320 Euro für das Erlaubnisverfahren (abhängig vom Prüfungsaufwand), zzgl. 60 Euro Registrierung
  • weitere IHKs (z. B. im Einzugsgebiet von STATUS in Bayern): Gebühren meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich

Hinzu kommen:

  • Kosten für einzureichende Unterlagen (Führungszeugnis, Registerauskünfte etc.): rund 50 bis 100 Euro
  • IHK-Sachkundeprüfung, falls erforderlich: je nach Kammer zwischen 300 und 450 Euro, zuzüglich Kosten für einen Vorbereitungslehrgang
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: laufende Jahresprämie, abhängig von Umsatz und Sparten

Insgesamt sollten Sie für die reine Zulassung mit einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag rechnen, zuzüglich Lehrgangskosten, falls die Sachkundeprüfung abgelegt werden muss.

Vor- und Nachteile: Makler vs. Ausschließlichkeitsvertreter

Es gibt gewichtige Argumente, die dafür sprechen, unabhängiger Versicherungsmakler zu werden: mehr Freiheit, keine Produktbindung, größere Konkurrenzfähigkeit und im Regelfall auch bessere Vergütung als in der Ausschließlichkeit. Die Unabhängigkeit hat aber auch ihre Kehrseite – mehr Verantwortung und zusätzliche Aufgaben. Ein ehrlicher Überblick:

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Vergleich der Vermittlertypen
Kriterium Versicherungsmakler Ausschließlichkeitsvertreter
Vergütung bessere Vergütung durch Courtage & eigenen Bestand überschaubares, aber stabiles Provisions- bzw. Gehaltsmodell
Produktauswahl gesamter Markt, keine Produktbindung Produkte der eigenen Gesellschaft (bzw. mehrerer Gesellschaften als Mehrfachagent)
Beratung objektiv, ohne Interessenkonflikte potenzielle Interessenkonflikte durch eingeschränkte Produktauswahl
Unternehmerische Freiheit keine Umsatzvorgaben, eigene unternehmerische Entscheidungen Entscheidungen der Gesellschaft sind bindend
Kundenbestand Rechte am eigenen Bestand Bestand gehört der Versicherungsgesellschaft
Haftung & Risiko höheres persönliches Haftungsrisiko, abgesichert über die Vermögensschadenhaftpflicht geringeres Risiko durch das Haftungsdach der Gesellschaft
Unterstützung Organisation, Marketing und Akquise in Eigenverantwortung (bzw. über Maklerverbund/-pool) Unterstützung durch den Versicherer (Software, Marketing, Schulung)
Marktüberblick kontinuierlicher Marktüberblick erforderlich überschaubares Produktportfolio, geringerer laufender Weiterbildungsaufwand

Hinweis: Abweichungen je nach rechtlicher Ausgestaltung im Einzelfall möglich.

Warum Versicherungsmakler werden? Die wichtigsten Gründe

Aktuelle Branchenumfragen zeigen einen klaren Trend: Immer mehr gebundene Versicherungsvermittler wollen den Schritt in die unabhängige Maklerschaft wagen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • steigende Vorgaben und sinkende Courtagen in der Ausschließlichkeit
  • zunehmende Digitalisierung des Versicherungsgeschäfts, die den klassischen Vertrieb unter Druck setzt
  • der Wunsch nach objektiver, produktunabhängiger Kundenberatung
  • die Aussicht auf ein höheres Einkommen durch bessere Tarife und Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Vergleichsportalen
  • mehr unternehmerische Freiheit ohne Umsatzvorgaben der Muttergesellschaft
  • Bestandssicherheit: Mit Direktanbindung an die Versicherer sind Sie alleiniger Inhaber Ihres Bestands – er lässt sich vererben oder verkaufen, statt bei einer Agenturübergabe an die Gesellschaft zurückzufallen
  • Firmenwert: Ein eigener Bestand baut über die Jahre einen Unternehmenswert auf, den es in der Ausschließlichkeit nicht gibt

Gleichzeitig hält sich hartnäckig das Vorurteil, Makler stünden „mit einem Bein im Gefängnis“. In der Praxis relativiert sich dieses Risiko durch die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deutlich (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“).

Herausforderungen beim Wechsel in die Maklerschaft

Der Wechsel in die Unabhängigkeit bringt neben Chancen auch reale Herausforderungen mit sich, die Sie realistisch einschätzen sollten:

Fehlende Erfahrung mit dem freien Markt

Wer viele Jahre in der Ausschließlichkeit auf die Produktlinien einer Gesellschaft eingespielt war, kennt die Vielzahl der Tarife und Anbieter am freien Markt oft nicht im Detail. Ein objektiver Bedingungsvergleich für Kunden erfordert entsprechendes Marktwissen – oder die Unterstützung durch einen Maklerverbund oder Maklerpool.

Wegfall der Bestandsprovisionen

Der bislang aufgebaute Kundenbestand gehört rechtlich der bisherigen Versicherungsgesellschaft. Mit dem Statuswechsel entfällt daher zunächst die Bestandsprovision aus diesem Bestand – worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie in unserem Beitrag zu Stornohaftung und Provisionsrückforderung beim Wechsel. Gelingt es, Kunden mitzunehmen und ihre Verträge auf neue Versicherer umzudecken (sogenannte Bestandsumdeckung), lässt sich daraus jedoch neues Geschäft generieren.

Organisation und Verwaltung

Ohne den Rückhalt einer Versicherungsgesellschaft müssen Sie Büroorganisation, Vertragsverwaltung, Marketing und Kundenakquise künftig eigenverantwortlich stemmen – idealerweise unterstützt durch ein Maklerverwaltungsprogramm.

Rechtliche Fallstricke

Beim Ausscheiden aus einem Ausschließlichkeitsvertrag sind vertragliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte zu beachten, etwa mögliche nachvertragliche Wettbewerbsverbote oder Kundenschutzklauseln im bisherigen Vertretervertrag. Eine rechtliche Prüfung vor dem Statuswechsel ist unbedingt zu empfehlen.

Was passiert mit meinem Kundenbestand?

Die Frage nach dem Kundenbestand ist für die meisten Wechselwilligen die zentrale. Rechtlich gilt: Der in der Ausschließlichkeit aufgebaute Bestand gehört der Versicherungsgesellschaft, nicht dem Vertreter. Mit dem Statuswechsel entfällt daher grundsätzlich die laufende Bestandsprovision aus diesen Verträgen.

Kundenmitnahme und Wettbewerbsverbote

Versicherer berufen sich beim Ausscheiden von Vertretern häufig auf Respektierungsgrundsätze oder Wettbewerbsklauseln, um eine Abwanderung von Kunden zu verhindern. Solche Klauseln sind für Sie aber nur bindend, wenn sie explizit in Ihrem Vertretervertrag vereinbart wurden. Ausführliche rechtliche Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag „Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Kundenschutzklausel – was nach dem Wechsel erlaubt ist“.

Haben Sie Ihre Kunden in der Vergangenheit gut betreut, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese bereit sind, Ihnen zu einem neuen Anbieter zu folgen – zumal sich der Versicherungsschutz beim Anbieterwechsel häufig sogar verbessern lässt. Als Makler sind Sie Ihren Kunden gegenüber sogar verpflichtet, auf sinnvolle Alternativen hinzuweisen.

Professionelle Bestandsumdeckung in 5 Schritten

  1. Erstkontakt und Analyse Ihrer aktuellen Bestandsstruktur
  2. Prüfung von Leistungs- und Beitragsniveau je Sparte gemeinsam mit Produktpartnern
  3. Erarbeitung individueller Umdeckungskonzepte je Sparte (z. B. Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Rechtsschutz, Gewerbe)
  4. Freie Entscheidung für die passenden Konzepte und Partner
  5. ggf. Vorfinanzierungsmodell zur Überbrückung der Zeit ohne Bestandsprovision

Mehr zum gesamten Prozess lesen Sie in unserem Beitrag zur Bestandsumdeckung. Prüfen Sie vor dem Statuswechsel unbedingt individuell mit einem spezialisierten Anwalt oder einem erfahrenen Maklerverbund, welche vertraglichen Bindungen in Ihrem Fall gelten.

Verdienst: Was verdient ein Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler werden über sogenannte Courtagen vergütet – eine Provision, die die Versicherungsgesellschaft bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrags zahlt. Für den Kunden ist die Beratung dadurch in aller Regel kostenfrei. Man unterscheidet zwei Arten von Courtage:

  • Abschlusscourtage: einmalige Vergütung bei Vertragsabschluss
  • Bestands- bzw. Folgecourtage: laufende Vergütung für die fortlaufende Betreuung und Verwaltung des Vertrags

Mit unserem Courtagerechner können Sie Ihre mögliche Vergütung schon vor dem Statuswechsel überschlagen.

Courtagesätze je Sparte

Wie hoch die Courtage im Einzelfall ausfällt, hängt von Sparte und Versicherer ab. Zur Orientierung eine typische Bandbreite:

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Courtagesätze nach Sparte
Sparte Abschlusscourtage
Kfz-Versicherung ca. 8 % – 10 % der Jahresprämie
Hausrat ca. 20 % – 25 % der Jahresprämie
Privathaftpflicht ca. 20 % – 25 % der Jahresprämie
Rechtsschutz ca. 20 % – 25 % der Jahresprämie
Lebensversicherung ca. 40 ‰ – 48 ‰ der Beitragssumme
Private Krankenversicherung ca. 8 Monatsbeiträge
Gewerbe-/Firmenkunden ca. 20 % – 25 % der Jahresprämie

Rechenbeispiel: Bestandscourtage

Ein Beispiel zur Einordnung: Bei einem Bestand von 500 Verträgen mit einer durchschnittlichen Jahresprämie von 800 Euro und einer durchschnittlichen Bestandscourtage von 3,5 % ergibt sich daraus eine jährliche Bestandscourtage von rund 14.000 Euro – zuzüglich der Abschlusscourtagen aus dem laufenden Neugeschäft.

Rechenbeispiel: Bestandscourtage

Ein Beispiel zur Einordnung: Bei einem Bestand von 500 Verträgen mit einer durchschnittlichen Jahresprämie von 800 Euro und einer durchschnittlichen Bestandscourtage von 3,5 % ergibt sich daraus eine jährliche Bestandscourtage von rund 14.000 Euro – zuzüglich der Abschlusscourtagen aus dem laufenden Neugeschäft. Mit unserem Courtagerechner können Sie das für Ihren eigenen Bestand konkret durchrechnen.

Wie hoch ist das Einkommen insgesamt?

Das tatsächliche Einkommen hängt stark von Größe und Struktur des eigenen Bestands sowie der jährlichen Neuproduktion ab. Für die ersten Jahre nach dem Statuswechsel empfiehlt sich eine detaillierte Bruttoproduktions- und Ergebnisplanung, die unter anderem folgende Positionen berücksichtigt:

Aufwendungen:

  • Unternehmerlohn (eigenes Gehalt)
  • Personalkosten
  • betriebliche Aufwendungen (Miete, Software, Marketing etc.)

Erträge:

  • Courtagen aus Eigenproduktion / Neugeschäft
  • Courtagen aus Bestandsumdeckung

Nach der Umdeckungsphase und dem Aufbau von Neugeschäft liegt das Einkommen selbstständiger Versicherungsmakler nach Erfahrung etablierter Maklerverbünde häufig spürbar über dem eines vergleichbaren Ausschließlichkeitsvermittlers – mehr Zahlen und Beispiele dazu in unserem Beitrag „Gehalt als selbstständiger Versicherungsmakler“. Ein pauschales Durchschnittsgehalt für alle Makler gibt es nicht dafür aber die Berechnungsgrundlage oben – rechnen Sie mit Ihren eigenen Bestandszahlen nach.

Alleine oder mit Maklerverbund? Ihre Optionen im Vergleich

Als selbstständiger Versicherungsmakler haben Sie grundsätzlich drei Optionen: die Direktanbindung auf eigene Faust, den Anschluss an einen Maklerpool oder die Mitgliedschaft in einem Maklerverbund. Ein Überblick, was die drei Modelle unterscheidet:

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Vergleich der Vermittlertypen
Kriterium Versicherungsmakler Ausschließlichkeitsvertreter
Vergütung bessere Vergütung durch Courtage & eigenen Bestand überschaubares, aber stabiles Provisions- bzw. Gehaltsmodell
Produktauswahl gesamter Markt, keine Produktbindung Produkte der eigenen Gesellschaft (bzw. mehrerer Gesellschaften als Mehrfachagent)
Beratung objektiv, ohne Interessenkonflikte potenzielle Interessenkonflikte durch eingeschränkte Produktauswahl
Unternehmerische Freiheit keine Umsatzvorgaben, eigene unternehmerische Entscheidungen Entscheidungen der Gesellschaft sind bindend
Kundenbestand Rechte am eigenen Bestand Bestand gehört der Versicherungsgesellschaft
Haftung & Risiko höheres persönliches Haftungsrisiko, abgesichert über die Vermögensschadenhaftpflicht geringeres Risiko durch das Haftungsdach der Gesellschaft
Unterstützung Organisation, Marketing und Akquise in Eigenverantwortung (bzw. über Maklerverbund/-pool) Unterstützung durch den Versicherer (Software, Marketing, Schulung)
Marktüberblick kontinuierlicher Marktüberblick erforderlich überschaubares Produktportfolio, geringerer laufender Weiterbildungsaufwand

Hinweis: Abweichungen je nach rechtlicher Ausgestaltung im Einzelfall möglich.

Eine ausführlichere Einordnung bietet unser Maklerpool-Vergleich. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann ein Maklerverbund wie die STATUS GmbH wertvolle Unterstützung bieten – von der Beratung vor dem Statuswechsel über die Bestandsumdeckung bis zu Maklerverwaltungsprogramm, Vergleichsrechnern und persönlicher Betreuung in Ihrer Region.

Was ein Maklerverbund konkret leistet

  • Eigener Bestand: Direktanbindung an die Versicherer mit Kunden- und Bestandsschutz – der Bestand gehört Ihnen, nicht dem Verbund
  • Professionelle Bestandsumdeckung mit Analyse, Umdeckungskonzepten je Sparte und Vorfinanzierung für die Zeit ohne Bestandsprovision
  • Direkte Courtagesätze mit den Produktpartnern statt Pool-Abschläge
  • Rabatt- und Deckungskonzepte, die ein einzelner Makler am Markt nicht verhandeln kann
  • Fachliche Unterstützung durch Backoffice, Spartenspezialisten und Regionalbetreuer
  • Software: Maklerverwaltungsprogramm, Vergleichsrechner und Schnittstellen zu den Gesellschaften
  • Rechtsberatung und IDD-Weiterbildung über die eigene Akademie

Sie suchen einen Maklerpool oder Maklerverbund in Ihrer Nähe? Wir haben regionale Übersichten für München, Nürnberg, Regensburg, Frankfurt und Köln zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fazit

Der Weg zum unabhängigen Versicherungsmakler ist an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft: Sachkundenachweis, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckung. Wer diese Hürden nimmt, profitiert von objektiver Beratung ohne Interessenkonflikte, einem größeren Produktportfolio und in der Regel besseren Verdienstmöglichkeiten als in der Ausschließlichkeit.

Gleichzeitig sollten Sie Herausforderungen wie den Wegfall der Bestandsprovision, die eigenverantwortliche Organisation und rechtliche Fragen rund um Kundenmitnahme und Wettbewerbsverbote realistisch einplanen. Ein erfahrener Maklerverbund wie die STATUS GmbH kann Sie dabei von der ersten Analyse über die Bestandsumdeckung bis zum laufenden Geschäft unterstützen.

Geprüft von

Michael Bade

Geschäftsführender Gesellschafter der STATUS GmbH seit 2009, Fachwirt für Finanzberatung (IHK), über drei Jahrzehnte Erfahrung in Vertriebsaufbau, Konzeption und Coaching. Die STATUS GmbH begleitet als Maklerverbund mehr als 550 angeschlossene Versicherungsmakler, viele davon beim Wechsel aus der Ausschließlichkeit.

Zuletzt geprüft: September 2026

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