Eine vorgeschriebene Ausbildung zum Versicherungsmakler gibt es nicht. Für die Erlaubnis nach § 34d GewO brauchen Sie aber einen Sachkundenachweis: meist die IHK-Sachkundeprüfung zur Geprüften Fachfrau oder zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK, alternativ einen gleichgestellten Berufsabschluss. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil am PC und einem simulierten Kundengespräch und kostet je nach IHK zum Beispiel zwischen 320 und 470 Euro.

Brauche ich eine Ausbildung, um Versicherungsmakler zu werden?

Nein. Das Gesetz verlangt Sachkunde, keinen bestimmten Ausbildungsweg (§ 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 GewO). Sie können die Sachkunde auf drei Wegen nachweisen: mit der IHK-Sachkundeprüfung, mit einem Berufsabschluss, den die Versicherungsvermittlungsverordnung gleichstellt, oder über die Bestandsregelung für langjährige Vermittler. Wie Quereinsteiger und Nebenberufler den Einstieg angehen, steht im Abschnitt Sachkundenachweis auf der Seite Versicherungsmakler werden. Hier geht es um die Prüfung selbst und darum, wer sie nicht braucht.

Diese Abschlüsse ersetzen die Prüfung (§ 5 VersVermV). Vorläufer und Nachfolger der genannten Abschlüsse sind ebenfalls gleichgestellt:

Keine Prüfung brauchen außerdem Personen, die seit dem 31. August 2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder -berater tätig sind, und wer die Erlaubnis bereits vor dem 1. Januar 2009 beantragt hat (§ 2 Abs. 3 VersVermV). Im Zweifel klärt die zuständige IHK vor einer Lehrgangsbuchung, ob Ihr Abschluss oder Ihre bisherige Tätigkeit genügt.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Sie können die Prüfung bei jeder Industrie- und Handelskammer ablegen, in der Oberpfalz zum Beispiel bei der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim. Die Prüfung hat zwei Teile, die meist an verschiedenen Tagen stattfinden:

  1. Anmeldung: bei der IHK Ihrer Wahl, in der Regel einige Wochen vor dem Termin. Manche Kammern sind lange im Voraus ausgebucht, die IHK Frankfurt am Main meldete im Oktober 2026 alle Termine des Jahres als belegt. Planen Sie früh.
  2. Schriftlicher Teil: praxisbezogene Aufgaben aus den fünf Fachbereichen in ausgewogenem Verhältnis (§ 4 Abs. 2 VersVermV). Bei vielen IHKs dauert er 160 Minuten am PC, mit Single-Choice-, Multiple-Choice- und Kurzantwortaufgaben. Die Aufgaben wählt ein bundesweit einheitlicher Ausschuss aus; sie werden auch nach der Prüfung nicht veröffentlicht.
  3. Praktischer Teil: eine Einzelprüfung als simuliertes Kundenberatungsgespräch auf Grundlage einer Fallvorgabe, in der Regel 20 Minuten. Sie wählen vorher den Schwerpunkt: Vorsorge (Leben, private Rente, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kranken, Pflege) oder Sach- und Vermögensversicherung (Haftpflicht, Kfz, Hausrat, Gebäude, Rechtsschutz). Zugelassen werden Sie erst, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben (§ 4 Abs. 1 und 4 VersVermV).
  4. Ergebnis: bestanden oder nicht bestanden. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK die Bescheinigung aus, die Sie mit dem Erlaubnisantrag einreichen.

Den praktischen Teil müssen Sie bei vielen IHKs innerhalb von zwei Jahren nach dem bestandenen schriftlichen Teil ablegen; in dieser Zeit können Sie ihn auch wiederholen. Wer bereits eine Erlaubnis oder Sachkunde als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i) hat, legt nur den schriftlichen Teil ab (§ 4 Abs. 5 VersVermV).

Welche Inhalte werden in der Sachkundeprüfung geprüft?

Die Inhalte stehen in § 2 und Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung. Geprüft werden fünf Fachbereiche und die Kundenberatung:

Bestanden ist der schriftliche Teil, wenn Sie in vier der fünf Fachbereiche jeweils mindestens 50 Prozent und im verbliebenen Bereich mindestens 30 Prozent der Punkte erreichen. Für den praktischen Teil brauchen Sie mindestens 50 Prozent (§ 4 Abs. 7 VersVermV). Ein schwacher Bereich lässt sich also ausgleichen, zwei nicht.

Was kostet die Sachkundeprüfung?

Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht, jede IHK legt sie selbst fest. Drei Beispiele (Stand Oktober 2026):

Achten Sie auf die Rücktrittsregeln: Wer sich nach dem Anmeldeschluss abmeldet oder nicht erscheint, zahlt je nach Kammer 30 bis 70 Prozent der Gebühr. Hinzu kommen die Kosten für die Vorbereitung, falls Sie einen Lehrgang buchen, und später die Gebühren für Erlaubnis und Registrierung. Richtwerte dazu stehen im Abschnitt Kosten auf der Seite Versicherungsmakler werden.

Wie bereite ich mich auf die Sachkundeprüfung vor?

Ein Lehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung. Viele Prüflinge nutzen trotzdem einen, in Präsenz, online oder berufsbegleitend; andere lernen im Selbststudium mit Lehrbuch und Übungsfragen. Weil die Originalaufgaben nicht veröffentlicht werden, kommt es auf Übungsaufgaben an, die sich am Aufbau der Anlage 1 orientieren. Vergleichen Sie bei Lehrgängen, ob sie beide Prüfungsteile abdecken und das Rollenspiel üben.

Im praktischen Teil zählt neben dem Fachwissen vor allem ein klarer Gesprächsaufbau. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  • Bedarf zuerst: Fragen Sie nach Lebenssituation, vorhandenem Schutz und Zielen, bevor Sie ein Produkt nennen.
  • Lösung begründen: Leiten Sie die Empfehlung aus dem ermittelten Bedarf ab und sagen Sie, warum sie passt.
  • Verständlich erklären: Fachbegriffe übersetzen, Leistungen und Ausschlüsse nennen, auf Rückfragen eingehen.
  • Abschluss sauber machen: Ergebnis zusammenfassen, Beratung dokumentieren, nächste Schritte vereinbaren.

Wählen Sie den Schwerpunkt, in dem Sie schon Praxis haben. Wer aus dem Vertrieb von Lebens- und Krankenversicherungen kommt, ist in der Vorsorge meist sicherer, wer Kfz- und Sachverträge betreut hat, in der Sach- und Vermögensversicherung.

Was kommt nach der bestandenen Prüfung?

Mit der Bescheinigung beantragen Sie die Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Neben der Sachkunde prüft die IHK Ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung (VSH für Versicherungsmakler). In Bayern ist dafür zentral die IHK München zuständig. Nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich unverzüglich ins Vermittlerregister eintragen lassen (§ 34d Abs. 10 GewO).

Danach gilt die Weiterbildungspflicht: 15 Stunden je Kalenderjahr, auch für Beschäftigte, die unmittelbar bei der Vermittlung mitwirken (§ 34d Abs. 9 GewO). Die Nachweise bewahren Sie fünf Jahre auf (§ 7 VersVermV). Was anerkannt wird, erklärt der Beitrag IDD-Schulungen.

Wer schon als Versicherungsvertreter die Sachkundeprüfung abgelegt hat, muss sie für die Maklererlaubnis nicht wiederholen; die Bescheinigung gilt für Vermittler und Berater gleichermaßen. Was beim Umstieg sonst zu beachten ist, steht im Beitrag Wechsel aus der Ausschließlichkeit. Wie ein Maklerverbund Sie nach der Erlaubnis beim Start unterstützt, besprechen wir gern in einem Erstgespräch.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ohne Ausbildung Versicherungsmakler werden?

Ja. Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie brauchen einen Sachkundenachweis, den Sie mit der IHK-Sachkundeprüfung erbringen können. Sie steht allen offen, auch Quereinsteigern.

Wie lange dauert die Sachkundeprüfung?

Der schriftliche Teil dauert bei vielen IHKs 160 Minuten am PC, der praktische Teil in der Regel 20 Minuten. Beide Teile finden meist an verschiedenen Tagen statt.

Was kostet die Sachkundeprüfung nach § 34d?

Jede IHK legt die Gebühr selbst fest. Im Oktober 2026 kostete die Gesamtprüfung zum Beispiel 320 Euro bei der IHK Braunschweig, 450 Euro bei der IHK Ostwestfalen und 470 Euro bei der IHK Frankfurt am Main. Vorbereitungskurse kommen hinzu.

Wie oft kann ich die Sachkundeprüfung wiederholen?

Die Versicherungsvermittlungsverordnung begrenzt die Wiederholungen nicht. Den praktischen Teil müssen Sie bei vielen IHKs innerhalb von zwei Jahren nach dem bestandenen schriftlichen Teil ablegen und können ihn in dieser Zeit wiederholen.

Muss ich als Versicherungsvertreter für den Wechsel zum Makler die Prüfung erneut ablegen?

Nein. Die Sachkundeprüfung gilt für Versicherungsvermittler und -berater gleichermaßen. Für die Tätigkeit als Makler brauchen Sie aber eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Gebühren und Links: Stand Oktober 2026.

Geprüft von

Michael Bade

Geschäftsführer der STATUS GmbH seit 2009, Fachwirt für Finanzberatung (IHK), über drei Jahrzehnte Erfahrung in Vertriebsaufbau, Konzeption und Coaching. Die STATUS GmbH begleitet als Maklerverbund mehr als 550 angeschlossene Versicherungsmakler.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026