Wer sich als Versicherungsmakler selbstständig macht, gründet ein eigenes Unternehmen. Neben der Erlaubnis nach § 34d GewO entscheiden Sie über die Rechtsform, melden den Betrieb bei Gewerbeamt, Finanzamt und Berufsgenossenschaft an und regeln Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung selbst. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte neben der IHK-Erlaubnis und wie Sie die ersten Monate finanzieren.

Welche Schritte gehören zur Gründung?

Die Erlaubnis der IHK ist nur ein Teil der Gründung. Dazu kommen die Anmeldungen bei Gemeinde, Finanzamt und Berufsgenossenschaft, die Entscheidung über die Rechtsform und die eigene soziale Absicherung. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

Ob das Gewerbeamt bei der Anmeldung schon die Erlaubnis sehen will oder die IHK umgekehrt die Gewerbeanmeldung, handhaben Kommunen und Kammern unterschiedlich. Fragen Sie beide Stellen vorab. Fest steht nur: Beraten und vermitteln dürfen Sie erst, wenn die Erlaubnis erteilt und der Eintrag im Vermittlerregister erfolgt ist.

Welche Rechtsform passt für den Start?

Für die meisten Einzelmakler ist das Einzelunternehmen der einfachste Weg. Die Beratungshaftung deckt ohnehin die Vermögensschadenhaftpflicht ab, die Sie für die Erlaubnis brauchen. Eine Kapitalgesellschaft lohnt sich vor allem, wenn Partner einsteigen, Mitarbeiter dazukommen oder der Bestand später an einen Nachfolger übergehen soll.

Bei UG und GmbH erteilt die IHK die Erlaubnis der Gesellschaft. Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse prüft sie bei den Geschäftsführern. Wer zunächst als Einzelunternehmen startet und später in eine GmbH wechselt, braucht für die Gesellschaft eine neue Erlaubnis, und die Courtagezusagen der Versicherer müssen auf die GmbH übertragen werden. Planen Sie diesen Schritt deshalb früh. Bei Personengesellschaften wie der GbR klären Sie mit der IHK, welche Gesellschafter eine eigene Erlaubnis brauchen.

UG und GmbH müssen bilanzieren und einen Jahresabschluss veröffentlichen. Ohne Steuerberater ist das kaum zu leisten; rechnen Sie diese laufenden Kosten in den Businessplan ein.

Was verlangen Gewerbeamt, Finanzamt und Berufsgenossenschaft?

Gewerbeamt: Versicherungsmakler betreiben ein Gewerbe. Die Gewerbeanmeldung erledigen Sie bei der Gemeinde Ihres Betriebssitzes, in vielen Städten online. Mit der Anmeldung werden Sie Mitglied der IHK.

Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER. Ihre Angaben zum erwarteten Gewinn bestimmen die ersten Steuervorauszahlungen. Schätzen Sie realistisch und legen Sie Rücklagen für Nachzahlungen an.

  • Umsatzsteuer: Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Sie stellen Courtage also ohne Umsatzsteuer in Rechnung, können im Gegenzug aber die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben nicht abziehen. Kalkulieren Sie Kosten deshalb brutto. Leistungen ohne Vermittlungsbezug, etwa reine Honorarberatung oder Vorträge, können umsatzsteuerpflichtig sein. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
  • Gewinnermittlung: Als Einzelunternehmen ermitteln Sie den Gewinn in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bücher führen und bilanzieren müssen UG und GmbH sowie Einzelunternehmen ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr.
  • Gewerbesteuer und Netto: Was nach Kosten, Gewerbesteuer und Vorsorge vom Ertrag bleibt, rechnet der Ratgeber Gehalt selbstständiger Versicherungsmakler vor.

Berufsgenossenschaft: Jedes Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach dem Start beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden, auch ohne Mitarbeiter. Beiträge fallen an, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen oder sich selbst freiwillig versichern.

Wie sichern Sie sich als selbstständiger Makler ab?

Als Makler kennen Sie die Produkte. Trotzdem fällt die eigene Absicherung beim Start oft hinten runter, weil der Arbeitgeber, der bisher die Hälfte der Beiträge gezahlt und das Gehalt im Krankheitsfall weitergezahlt hat, wegfällt.

Für Makler mit vielen Kunden und Courtagezusagen bei mehreren Versicherern greift die Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige selten. Wer dagegen dauerhaft fast nur über einen einzigen Partner vermittelt, sollte das bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.

Wie finanzieren Sie die ersten Monate?

Die Kosten laufen vom ersten Tag an: Haftpflicht, IHK, Software, Büro und Ihr Lebensunterhalt. Die Einnahmen kommen zeitversetzt. Abschlusscourtage fließt erst nach Policierung, in Leben und Kranken gilt eine Stornohaftung, und die Bestandscourtage wächst nur mit dem Bestand. Wie Sie Rückforderungen begrenzen, zeigt der Beitrag Stornohaftung beim Wechsel. Ihre eigenen Zahlen spielen Sie im Courtagerechner durch.

Ein Businessplan zwingt dazu, diese Lücke zu beziffern. Er sollte mindestens enthalten:

  • Zielgruppe, Sparten und die Frage, welche Kunden Sie realistisch mitnehmen oder neu gewinnen
  • Plan für Neugeschäft und Bestandsaufbau, getrennt nach Abschluss- und Bestandscourtage
  • alle laufenden Kosten einschließlich Kranken- und Altersvorsorge
  • Liquiditätsplan Monat für Monat für mindestens 24 Monate, mit Rücklagen für Storno und Steuern
  • Finanzierung der Lücke: Ersparnisse, Gründungszuschuss, Förderkredit

Gründungszuschuss: Wer aus der Arbeitslosigkeit eine hauptberufliche Selbstständigkeit startet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen (§ 93 SGB III). Voraussetzungen sind ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie der IHK zur Tragfähigkeit und der Nachweis Ihrer Kenntnisse. Gezahlt werden sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat, danach auf Antrag weitere neun Monate 300 Euro. Es ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Stellen Sie den Antrag vor dem Start.

Förderkredite: Die KfW fördert Gründungen mit zinsgünstigen Krediten, die Sie über Ihre Hausbank beantragen. Für eine Maklergründung mit geringem Kapitalbedarf ist das selten nötig, für einen Bestandskauf kann es sinnvoll sein.

Wer nebenberuflich startet, behält sein Einkommen, braucht aber dieselbe Erlaubnis und Haftpflicht. Einen Gründungszuschuss gibt es dafür nicht, weil er eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraussetzt.

Welche Pflichten haben Sie im laufenden Betrieb?

  • Erstinformation: Beim ersten Geschäftskontakt teilen Sie dem Kunden Name, Anschrift, Ihren Status als Versicherungsmakler mit Erlaubnis, die Registernummer und weitere Angaben nach § 15 VersVermV mit.
  • Impressum: Ihre Website braucht neben den üblichen Angaben die Registernummer, die zuständige IHK als Erlaubnisbehörde und die Schlichtungsstellen.
  • Beratung und Dokumentation: Wünsche, Bedarf und Begründung Ihres Rats halten Sie schriftlich fest (§ 61 VVG). Grundlage der Zusammenarbeit sind Maklervertrag und Maklervollmacht.
  • Datenschutz: Für Gesundheitsdaten etwa aus Kranken- oder Berufsunfähigkeitsanträgen brauchen Sie eine ausdrückliche Einwilligung. Mit Ihrem Softwareanbieter schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  • Geldwäsche: Wer Lebensversicherungen vermittelt, hat Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz, etwa die Identifizierung des Kunden.
  • Weiterbildung: 15 Stunden pro Jahr nach der IDD, Angebote bei den IDD-Schulungen.
  • Änderungen melden: Umzug, neue Rechtsform oder neue Geschäftsführer teilen Sie IHK und Vermittlerregister mit.

Allein starten oder mit einem Maklerverbund?

Selbstständig als Versicherungsmakler heißt nicht, alles allein zu machen. Allein brauchen Sie für jeden Versicherer eine eigene Courtagezusage, eigene Software und eigene Vergleichsrechner. Ein Maklerverbund bündelt das: Direktanbindungen an die Versicherer, Maklerverwaltungsprogramm, Vergleichsrechner, Weiterbildung und Hilfe bei der Umdeckung. Sie bleiben selbstständiger Makler mit eigener Erlaubnis und eigenem Bestand.

Bei der STATUS GmbH ist das Maklerverwaltungsprogramm für Partner mit Servicevertrag ohne weitere Kosten enthalten, die Akademie ist kostenfrei, und ab einer bestimmten Bestandsgröße ist eine Vorfinanzierung möglich. Was ein Maklerverbund leistet und worin sich Anbieter unterscheiden, zeigt der Maklerpool-Vergleich.

Über Ihren Start sprechen wir gern persönlich: Beratungstermin vereinbaren.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich als Versicherungsmakler mit einer GmbH selbstständig machen?

Ja. Die Erlaubnis nach § 34d GewO wird dann der GmbH oder UG erteilt, die IHK prüft Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse der Geschäftsführer. Gründen Sie die Gesellschaft deshalb vor dem Erlaubnisantrag.

Muss ich als selbstständiger Versicherungsmakler in die Rentenversicherung einzahlen?

In der Regel nicht. Pflicht besteht nur für arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter haben und auf Dauer im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber tätig sind. Freiwillig können Sie sich innerhalb von fünf Jahren nach dem Start pflichtversichern lassen.

Muss ein Versicherungsmakler Umsatzsteuer berechnen?

Für die Courtage nicht. Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Dafür können Sie die Vorsteuer aus Ihren Ausgaben nicht abziehen. Leistungen ohne Vermittlungsbezug können umsatzsteuerpflichtig sein.

Bekomme ich als Versicherungsmakler einen Gründungszuschuss?

Möglich, wenn Sie aus dem Bezug von Arbeitslosengeld hauptberuflich gründen, noch mindestens 150 Tage Anspruch haben und eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bestätigt. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.

Kann ich mich als Makler freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Ja, wenn Sie in den letzten 30 Monaten vor dem Start mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig waren oder direkt vorher Arbeitslosengeld bezogen haben. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Start bei der Agentur für Arbeit eingehen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand der Links: Oktober 2026.

Geprüft von

Michael Bade

Geschäftsführer der STATUS GmbH seit 2009, Fachwirt für Finanzberatung (IHK), über drei Jahrzehnte Erfahrung in Vertriebsaufbau, Konzeption und Coaching. Die STATUS GmbH begleitet als Maklerverbund mehr als 550 angeschlossene Versicherungsmakler, viele davon beim Wechsel aus der Ausschließlichkeit.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026