Das Versicherungsvermittlerregister ist das öffentliche Verzeichnis aller zugelassenen Versicherungsvermittler und -berater in Deutschland. Geführt wird es von den Industrie- und Handelskammern, abgefragt wird es zentral über die Plattform der DIHK – ohne Eintrag dürfen Sie keine Versicherung vermitteln.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage ist § 11a GewO. Jede IHK führt ein eigenes Register; über die gemeinsame Plattform lassen sich alle Register gleichzeitig abfragen.
- Gespeichert werden Familienname, Vorname, Geburtstag, Firma, Geschäftsanschrift und Registrierungsnummer sowie Angaben zur Zulassung und zum Umfang der erlaubten Tätigkeit.
- Die Registrierungsnummer beginnt mit dem Kürzel „D“. Sie bleibt bestehen, wenn Sie umziehen oder den IHK-Bezirk wechseln, und erlischt erst mit der Erlaubnis.
- Nach § 15 VersVermV nennen Sie Kunden beim ersten Geschäftskontakt Ihre Registrierungsnummer und den Weg, auf dem sich der Eintrag überprüfen lässt.
- Zum Stichtag 1. April 2026 waren 178.910 Vermittler und Berater eingetragen, darunter 47.027 Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Wer das Register führt und wozu es da ist
Registerbehörde ist nach § 11a Abs. 1 GewO die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Der Zweck steht im Gesetz selbst: Die Öffentlichkeit soll prüfen können, ob jemand zugelassen ist und in welchem Umfang er tätig sein darf. Deshalb sind die gewerbebezogenen Daten frei einsehbar.
Weil die Zuständigkeit bei den einzelnen Kammern liegt, gäbe es streng genommen so viele Register wie IHKs. Die Auskunft läuft deshalb über eine gemeinsame Plattform, die eine gleichzeitige Abfrage bei allen Registern ermöglicht (§ 11a Abs. 2 GewO): eine Suche, ein Ergebnis. Veröffentlicht wird dabei nur, was der Öffentlichkeit zugedacht ist – die Beteiligten am Registrierungsverfahren unterliegen dem Berufsgeheimnis (§ 11a Abs. 8 GewO).
Die Registrierungsnummer: Aufbau und Lebensdauer
Die Registrierungsnummer beginnt mit dem Länderkürzel „D“ und enthält die Kennung der zuständigen Kammer. Wer zusätzlich als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO oder als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO zugelassen ist, erhält dafür eine eigene Nummer mit einem „F“ beziehungsweise „W“ im Nummernkreis – die Erlaubnisarten werden getrennt geführt.
Wichtig für die Praxis: Die Nummer hängt an Ihrer Erlaubnis, nicht an Ihrer Adresse. Ein Umzug oder der Wechsel in einen anderen IHK-Bezirk ändert sie nicht; erst mit dem Ende der Erlaubnis verliert sie ihre Gültigkeit. Briefbögen und Vertragsvorlagen passen Sie nach einem Standortwechsel also wegen der Anschrift an, nicht wegen der Registernummer.
Ihre Nummer gehört an die Stellen, an denen ein Kunde sie erwartet:
- in die Erstinformation nach § 15 VersVermV, zusammen mit dem Hinweis, wie sich die Eintragung überprüfen lässt
- in das Impressum Ihrer Website und in Ihre Online-Auftritte
- in Maklervertrag, Maklervollmacht und Beratungsdokumentation
- in die laufende Korrespondenz mit Kunden und Versicherern
Im Verbund sehen wir häufig, dass die Erstinformation zwar existiert, die Registernummer darin aber noch aus der Zeit als Vertreter stammt. Nach einem Statuswechsel ist das ein vermeidbarer Formfehler – und einer, den jeder Kunde mit einer Registerabfrage findet.
Welche Eintragungsarten es gibt
Das Register unterscheidet nach der Erlaubnisart. Pro Person oder Unternehmen ist immer nur eine Tätigkeitsform gleichzeitig möglich – Makler und Vertreter in Personalunion gibt es nicht. Die folgenden Zahlen stammen aus der Registerstatistik der DIHK:
| Eintragungsart | Rechtsgrundlage | Einträge (Stand 1. April 2026) |
|---|---|---|
| Gebundener Versicherungsvertreter | § 34d Abs. 7 GewO | 98.162 |
| Versicherungsmakler mit Erlaubnis | § 34d Abs. 1 GewO | 47.027 |
| Versicherungsvertreter mit Erlaubnis | § 34d Abs. 1 GewO | 27.247 |
| Produktakzessorischer Vertreter (erlaubnisbefreit) | § 34d Abs. 6 GewO | 5.543 |
| Produktakzessorischer Makler (erlaubnisbefreit) | § 34d Abs. 6 GewO | 594 |
| Versicherungsberater | § 34d Abs. 2 GewO | 337 |
| Summe | – | 178.910 |
Die große Mehrheit der Einträge entfällt auf gebundene Vertreter. Wer den Weg in die Maklerschaft geht, wechselt also in eine deutlich kleinere Gruppe – und muss den Wechsel im Register sichtbar machen.
Änderungen melden, Status wechseln, Eintrag löschen
Änderungen der Registerdaten sind der Erlaubnisbehörde unverzüglich mitzuteilen – Geschäftsanschrift ebenso wie Firmierung, Rechtsform oder die Person des Erlaubnisinhabers. Für Eintragung und Änderung erheben die Kammern Gebühren; eine bundeseinheitliche Gebührenordnung gibt es nicht. Die Größenordnung für Erlaubnis und Registrierung haben wir bei den Voraussetzungen für die Zulassung als Versicherungsmakler zusammengestellt.
Ein Statuswechsel vom Vertreter zum Makler ist kein Umtragen im Register, sondern ein eigenes Erlaubnisverfahren: Die Erlaubnis nach § 34d GewO gilt immer nur für einen Vermittlertyp – die alte muss enden, die neue beantragt werden.
Endet die Erlaubnis, werden die Daten nach § 11a Abs. 3 GewO unverzüglich gelöscht. Zusätzlich führt die Registerbehörde ein täglich aktualisiertes Verzeichnis der Löschungen mit Familienname, Vorname, Registrierungsnummer und Löschdatum. Es ist nur Versicherungsunternehmen zugänglich und wird einen Monat nach der Speicherung wieder geleert – für Versicherer der Weg, Courtagevereinbarungen mit ausgeschiedenen Vermittlern zeitnah zu beenden.
Das Register als Prüfwerkzeug im Maklerbüro
Die Abfrage ist nicht nur Pflichtübung gegenüber Kunden, sondern ein Werkzeug für Ihr eigenes Risikomanagement. Bevor Sie mit einem Untervermittler, Kooperationspartner oder Bestandsverkäufer zusammenarbeiten, lohnt der Blick ins Register: Ist die Erlaubnis aktiv? Ist der Partner als Makler eingetragen oder als gebundener Vertreter? Deckt der eingetragene Tätigkeitsumfang das ab, was gemeinsam geplant ist?
Umgekehrt markiert das Register die Grenze nach unten. Wer lediglich Kontakte namhaft macht und dafür vergütet wird, ist Tippgeber und steht nicht im Register – sobald daraus Beratung oder Vermittlung wird, fehlt die Erlaubnis.
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung zum Stand 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Auskunft Ihrer zuständigen IHK und der Gesetzeswortlaut.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Versicherungsvermittlerregister öffentlich einsehbar?
Ja. Die gewerbebezogenen Daten sind frei abrufbar, ohne Anmeldung. Das ist der ausdrückliche Zweck nach § 11a Abs. 1 GewO: Die Öffentlichkeit soll Zulassung und Tätigkeitsumfang eines Vermittlers überprüfen können.
Welche Daten stehen über mich im Register?
Nach § 11a Abs. 5 GewO sind es Angaben zur Identifizierung – insbesondere Familienname, Vorname, Geschäftsanschrift, Geburtstag und Registrierungsnummer – sowie Angaben zur Zulassung und zum Umfang der zugelassenen Tätigkeit.
Ändert sich meine Registrierungsnummer, wenn ich umziehe?
Nein. Die Nummer bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihren Betriebssitz verlegen und damit in den Bezirk einer anderen IHK wechseln. Sie erlischt erst, wenn die Erlaubnis endet. Die geänderte Anschrift müssen Sie der Kammer aber unverzüglich melden.
Muss ich meine Registrierungsnummer dem Kunden nennen?
Ja. § 15 VersVermV verlangt beim ersten Geschäftskontakt unter anderem die Angabe, ob Sie als Makler, Vertreter oder Berater gemeldet sind, die Registrierungsnummer und den Hinweis, wie sich diese Eintragung überprüfen lässt.
Kann ich gleichzeitig als Makler und als Vertreter eingetragen sein?
Nein. Die Erlaubnis nach § 34d GewO wird nur für einen Vermittlertyp erteilt, und im Register ist nur eine Tätigkeitsform gleichzeitig möglich. Ein Statuswechsel erfordert deshalb ein neues Erlaubnisverfahren, keine bloße Umtragung.
Was kostet die Eintragung ins Vermittlerregister?
Eine bundeseinheitliche Gebührenordnung existiert nicht. Jede IHK legt die Gebühren für Erlaubnisverfahren, Registrierung und spätere Änderungen selbst fest, üblich sind Beträge im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Die exakte Höhe erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.
Was passiert mit meinem Eintrag, wenn ich die Tätigkeit aufgebe?
Mit der Aufhebung der Erlaubnis werden die Daten unverzüglich gelöscht. Die Löschung erscheint für einen Monat in einem gesonderten Verzeichnis, das ausschließlich Versicherungsunternehmen zugänglich ist und Name, Registrierungsnummer und Löschdatum enthält.